Norm
ABGB §879 CIIo4Rechtssatz
Durch den Zusammenschluß mehrerer Arbeiter zu einer "Arbeitsgemeinschaft", wodurch jedem Arbeiter ein bestimmter Lohn zusteht, der darüber hinausgehende Mehrerlös an den Gewerkschaftsbund abgeführt wird, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024651Dokumentnummer
JJR_19580206_OGH0002_0030OB00599_5700000_001