RS OGH 1958/2/6 3Ob599/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1958
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Norm

ABGB §879 CIIo4
ABGB §1175

Rechtssatz

Durch den Zusammenschluß mehrerer Arbeiter zu einer "Arbeitsgemeinschaft", wodurch jedem Arbeiter ein bestimmter Lohn zusteht, der darüber hinausgehende Mehrerlös an den Gewerkschaftsbund abgeführt wird, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0024651

Dokumentnummer

JJR_19580206_OGH0002_0030OB00599_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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