RS OGH 2025/9/29 4Ob124/60; 6Ob133/65; 5Ob169/69; 1Ob240/69; 3Ob252/59; 5Ob134/71; 7Ob226/71; 2Ob106

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Veröffentlicht am 25.10.1960
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Rechtssatz

Eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes liegt vor, wenn eine - sei es auch nur lose - Gemeinschaftsorganisation zum gemeinsamen Wirtschaftsbetrieb vereinbart ist, die jedem Partner gewisse Einwirkungsrechte oder Mitwirkungsrechte, wenigstens in den wichtigsten Angelegenheiten gewährt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0022222

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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