Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von R vom 22. Februar 2007 schuldig erkannt, in näher angeführten Tatzeiträumen zwischen Juli 2005 und 5. November 2005 acht namentlich genannte slowenische Staatsangehörige ohne Vorliegen von Bewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz als Bauhilfsarbeiter mit Trockenbauarbeiten (Verspacht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2 idF 2003/I/133; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 20. Dezember 2006 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft in näher umschriebenen Zeiträumen zwischen dem 28. Juni 2005 und 20. Oktober 2005 vier namentlich bezeichnete polnische Staatsangehörige und einen bulgarischen Staatsangehörigen entgegen § 3 AuslBG ohne Vorliegen entsprechender arbeitsmarktbehörd... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151; EStG 1988 §22 Z2; EStG 1988 §47 Abs2; KommStG 1993 §2; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 EStG 1988 § 22... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei wurde auf Grund einer Kommunalsteuerprüfung die Kommunalsteuer für die Streitjahre und in Anrechnung der erklärten Kommunalsteuer die Nachforderung samt Säumniszuschlag festgesetzt. Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) erhob Berufung. Darin wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - ausgeführt, der Geschäftsführer sei auf Grund seiner sonstigen beruflichen Situation als Optikermeister keineswegs in d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AuslBG § 28 h... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 2009 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als unbeschränkt haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K KEG mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber in im Einzelnen bezeichneten Tatzeiträumen in den Jahren 2006 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AÜG §4 Abs2 Z4; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AÜG § 4 heute ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Oktober 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma H GmbH mit dem Sitz in L zu verantworten, dass von dieser auf der Baustelle N zumindest am 10. April 2007 zehn von der R GmbH der HI GmbH überlassene und von dieser wiederum der H GmbH zur Arbeitsleistung überlassene polnische Staats... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2 idF 2003/I/133; AuslBG §2 Abs4; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028; AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §18 Abs1; AuslBG §18 Abs11; AuslBG §19 Abs1; AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 2002/I/068; AuslBG §3 Abs1; VStG §5 Abs1; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AÜG §4 Abs2; AuslBG §2 Abs2 lite idF 1997/I/078; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1999/I/120; AuslBG §3 Abs1 idF 2001/I/115; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch R... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2; AuslBG §2 Abs4; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den Bezirk vom 20. Juni 2006 schuldig erkannt, er habe als Arbeitgeber mit Sitz in Wien zu verantworten, dass am 8. Juni 2005 auf einer bestimmt bezeichneten Baustelle zwei namentlich genannte polnische Staatsangehörige ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juli 2005 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer, und somit als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M Baugesellschaft mbH, welche persönlich haftende Gesellschafterin der Firma T Baugesellschaft mbH & Co KG sei, zu verantworten, dass die genannte Firma vom 3. Dezem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk vom 19. Jänner 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer, der S.-Druck GmbH gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien als Arbeitgeberin am 18. Oktober 2001 in Wien 7, K...gasse xx, entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 22 nament... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Februar 2006, 12.15 Uhr "als Verantwortlicher der T GmbH, situiert in S" am Betretungsort in H als Arbeitgeber zwei näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen bzw. Bestätigungen ausgestellt gewesen seien. Mit dem im... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2 idF 2003/I/133; AuslBG §2 Abs4; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/128; AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2; AuslBG §2 Abs4; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AuslBG § 2 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2004/I/028; AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den XY. Bezirk vom 8. Jänner 2007, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der F. GmbH mit Sitz in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 30. Juni 2005 in Graz einen namentlich genannten ungarischen Staatsangehörigen als Werbemittelverteiler beschäftigt habe, obwohl für diese... mehr lesen...
I. Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 9. August 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter der D.-KEG (und damit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener) mit Sitz in M., zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber zumindest am 10. April 2006 um 9.00 Uhr im Supermarkt F. den türki... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen das Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Judenburg vom 16. Oktober 2006 schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der J. GmbH mit Sitz in Judenburg zu vertreten, dass diese Gesellschaft in der Zeit vom 6. August 2005 bis 28. Oktober 2005 einen namentlich genannten polnischen Staatsangehörigen ohne Vorl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §2 Abs2 litb; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AuslBG § 2 heute ... mehr lesen...
I. Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der G. GmbH mit Sitz in W. zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin 118 näher bezeichnete ausländi... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Erledigung seiner Berufung gegen vier Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft N jeweils vom 31. März 2005 schuldig erkannt, in insgesamt 14 Fällen Arbeitsleistungen von slowakischen Staatsangehörigen entgegen dem § 18 AuslBG in Anspruch genommen zu haben, die von einem ausländischen Arbeitgeber, nämlich der slowakischen Firma K, ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz bei eine... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151; AuslBG §18 Abs1 idF 2004/I/136; AuslBG §18 Abs11; AuslBG §19 Abs1; AuslBG §28 Abs1 Z1 litb idF 2004/I/028; AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; VStG §5 Abs1; ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
I. Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. November 2006 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter der R. GmbH mit Sitz in W. dafür verantwortlich, dass diese Gesellschaft eine näher genannte Staatsangehörige aus Ghana und eine näher genannte Staatsangehörige aus ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der P GmbH mit dem Sitz in G zu verantworten, dass die genannte Gesellschaft die ausländischen (polnischen) Staatsbürger 1.) HZ vom 16. Jänner 2006 bis 15. Februar 2006, 2.) KS vom 10. Februar 2006 bis 15. Februar 2006, 3.) SG vom 10. Februar 2006 bis 15. Februar... mehr lesen...