RS Vwgh 2009/7/31 2009/09/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2009
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/09/0285 E 16. Dezember 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung (vgl. § 4 Abs. 2 Z. 4 AÜG).Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung vergleiche Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, AÜG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009090007.X02

Im RIS seit

07.09.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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