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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/09/0167 E 9. Dezember 2010Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/09/0232 E 16. Oktober 2008 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, dass der Ausländer ein freies Gewerbe angemeldet hätte, ist bei dem Ergebnis, dass sich die behaupteten Werkverträge als Umgehungsversuche der Bestimmungen des AuslBG darstellten, um die in Wahrheit erfolgte Verwendung in einem Arbeitsverhältnis zu verschleiern, ohne Bedeutung, weil es nur auf die Umstände der Ausübung der Tätigkeit ankommt und nicht darauf, ob die Ausländer im Besitz eines Gewerbescheines sind oder nicht (Hinweis E vom 3. November 2004, Zl. 2001/18/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090168.X04Im RIS seit
15.06.2009Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013