Norm: ABGB §1100 AABGB §1118MG §19 Abs2 Z1
Rechtssatz: Es kommt ein gültiger Bestandvertrag auch bei Uneinigkeit der Vertragsparteien hinsichtlich des Zinses zustande, wenn das Bestandobjekt diesbezüglich der Preisregelung unterliegt bzw unterlag. Ein Zinsrückstand bildet daher - auch wenn die Parteien einen späteren Zeitpunkt als Beginn des Bestandverhältnisses in Aussicht genommen haben - einen Kündigungsgrund. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Da diese Bestimmung nachgiebiges Recht ist, können neben oder an Stelle der in dieser Gesetzesstelle festgelegten Aufhebungsgründe andere das Abstehen vom Vertrage rechtfertigende
Gründe: vereinbart werden. Bei einem Pachtverhältnis, das den Bestimmungen über den Kündigungsschutz nicht unterliegt, müssen überdies die von den Parteien vereinbarten Auflösungsgründe keineswegs die Bedeutung eines wichtigen Kündigungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 DABGB §1118 A1ABGB §1444 Da
Rechtssatz: Auch bei Bestandverträgen, bei denen die Unkündbarkeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zu den gesetzlichen Kündigungsterminen zulässig, wenn dem Bestandgeber aus gewichtigen, in der Person des Bestandnehmers gelegenen Gründen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Zur Aufhebung eines Pachtvertrages über einen Gewerbebetrieb, wenn die Bestimmungen des Vertrages hinsichtlich seiner Auflösung für den Pächter günstiger sind. Entscheidungstexte 7 Ob 92/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 92/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §372 IIcABGB §1118 a1
Rechtssatz: Für die Räumungsklage genügt die Aktivlegitimation der klagenden Partei im Zeitpunkt der Urteilsfällung ( Schluß der Verhandlung ). Entscheidungstexte 1 Ob 17/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 1 Ob 17/55 5 Ob 202/17t Entscheidungstext OGH 13.03.2018 5 Ob 202/17t Vgl aber; B... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVABGB §1118 A1
Rechtssatz: Wird angenommen, daß die Kläger durch zu langes Zuwarten mit der Erhebung der Klage auf ihren Aufhebungsanspruch verzichten, so kann ein solcher Verzicht nur unter der Bedingung künftigen Wohlverhaltens anerkannt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 9/55 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 7 Ob 9/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Bei einer Unternehmenspacht können die Parteien neben den Gründen des § 1118 ABGB weitere Auflösungsgründe vereinbaren (zB Nichterlag der Kaution). Entscheidungstexte 2 Ob 897/54 Entscheidungstext OGH 15.12.1954 2 Ob 897/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026208 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Das Aufhebungsbegehren ist auch dann gerechtfertigt, wenn nur eine Säumnis in der Zahlung eines Teilbetrages vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 647/54 Entscheidungstext OGH 24.11.1954 2 Ob 647/54 Veröff: MietSlg 3895(43) 2 Ob 127/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 2 Ob 127/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Aufhebung nach § 1118 ABGB nur bei Verzug in der Bezahlung des gesetzlich zulässigen bzw gesetzlich gültig vereinbarten Mietzinses. Entscheidungstexte 3 Ob 474/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 474/54 5 Ob 10/65 Entscheidungstext OGH 25.02.1965 5 Ob 10/65 Beisatz: Kommt Berechtigung nur dann zu, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: In der Einbringung einer Räumungsklage ist die im § 1118 ABGB vorgesehene Rücktrittserklärung zu erblicken. Entscheidungstexte 3 Ob 474/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 474/54 5 Ob 213/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 5 Ob 213/62 Veröff: RZ 1962,276 6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1ABGB §1210ABGB §1211
Rechtssatz: Auflösung eines Pachtvertrages (mit gesellschaftsrechtlichen Elementen) wegen Unzumutbarkeit (Unmöglichkeit eines gewinnbringenden Betriebes durch den Pächter). Entscheidungstexte 1 Ob 633/54 Entscheidungstext OGH 01.10.1954 1 Ob 633/54 7 Ob 221/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem gemäß § 398 ZPO. gefällten Versäumungsurteil den zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrag "beinhaltend die Vergebung einer Wohnung in Wien an die beklagte Partei als Hauptmieter derselben" für unwirksam erklärt. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIl1ABGB §1118
Rechtssatz: Keine Räumungsklage bei Nichtzahlung einer als Entgelt für den Kündigungsverzicht nach § 12 Abs 2 Drittes RStG bedungenen Leibrente. Entscheidungstexte 1 Ob 324/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 1 Ob 324/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024440 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1416
Rechtssatz: Ist in einem Bestandvertrag vereinbart, daß ein Zinsrückstand in bestimmter Höhe dem Bestandgeber das Recht zur sofortigen Vertragsauflösung gibt, so sind ungewidmete Zahlungen des Bestandnehmers auf den Bestandzins als die beschwerlichste Schuld anzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 52/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 52/54 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Taxative Aufzählung von Auflösungsgründen in einem Bestandvertrag. Entscheidungstexte 3 Ob 805/53 Entscheidungstext OGH 31.03.1954 3 Ob 805/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026184 Dokumentnummer JJR_19540331_OGH0002_0030OB00805_5300000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §986 C2ABGB §1118 B1GVG 1946 §1GVG allg
Rechtssatz: Auch ein schwebend wirksamer Pachtvertrag (vor Genehmigung der Grundverkehrskommission) kann wegen Nichtzahlung des Pachtzinses aufgelöst werden (aufgewerteter Zins). Entscheidungstexte 1 Ob 409/53 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 1 Ob 409/53 2 Ob 496/57 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Eine vertragliche Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Säumigkeit in der Zinszahlung schließt nicht die Anwendung des § 1118 ABGB aus. Entscheidungstexte 2 Ob 944/53 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 2 Ob 944/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026254 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Anwendbarkeit auch auf Zinsschuldigkeiten, die in Dienstleistungen zu erbringen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 728/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 3 Ob 728/53 Veröff: EvBl 1954/25 S 41 = ImmZ 1954,239 1 Ob 265/98x Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 265/98x Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B2
Rechtssatz: Eine Räumungsklage, die darauf gestützt ist, die Beklagte benütze den Raum ohne Rechtstitel, kann die Mahnung nicht ersetzen, wenn erst in der letzten Streitverhandlung das Begehren auf § 1118 ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 728/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 3 Ob 728/53 Veröff: EvBl 1954/25 S 41 = JBl 1954,399 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 DMG §19 Abs2 Z4
Rechtssatz: "Abbruchreife" einer zum Teil noch benutzten Bombenruine wegen Neubaues (vgl auch MietSlg 1880). Entscheidungstexte 3 Ob 716/53 Entscheidungstext OGH 18.11.1953 3 Ob 716/53 Veröff: EvBl 1954/4 S 15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025872 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118EO §381 A
Rechtssatz: Zur einstweiligen Verfügung gegen den Mieter auf Gestattung des Betretens der Mietwohnung durch den Hauseigentümer und dessen Bauleute, um die Wiederherstellung des im übrigen abgebrannten Hauses zu ermöglichen. Entscheidungstexte 1 Ob 817/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 1 Ob 817/53 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIl1ABGB §908ABGB §1100ABGB §1118MG §19 Abs2 Z1 CMG §21 Abs1 A5PreisregelungsG 1949 allg
Rechtssatz: Erlöschen des Zinsrückstandes infolge Aufrechnung (§ 19 Abs 2 Z 1 MG). Eine monatliche Leistung vor Freiwerden des Mietgegenstandes bildet kein Angeld, sondern ein Entgelt dafür, daß sich der Vermieter schon jetzt vertraglich gebunden hat. Ein solches Entgelt war durch die PreisregelungsG 1945 und 1948, ist aber bei freier Zinsb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1118MG §19 Abs2 Z10
Rechtssatz: Zur Zuhaltung eines Wohnungstauschvertrages (Sachverhalt: A schließt mit B einen Wohnungstauschvertrag ab, der wohnungsbehördlich genehmigt wird. Da B vom Vertrage zurücktreten will, erzwingt A durch Verwaltungsexekution die Räumung der Wohnung B, die er bezieht. Inzwischen tritt A seine Bestandrechte an der Wohnung A seiner Tochter gemäß § 19 Abs 2 Z 10 MG ab, sodaß A nun die Tauschwohnung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2MG §19 Abs2 Z1 CMG §19 Abs6MRG §30 Abs2 Z13
Rechtssatz: Auf eine Vereinbarung, die über den Tatbestand des § 1118 ABGB hinausgeht (fristlose Kündigung bei Rückstand von nur mehr als der Hälfte einer Zinsfälligkeit), kann bei dem Kündigungsschutz des Mietengesetzes unterliegenden Mietverhältnissen eine Räumungsklage nicht gestützt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 988/35 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIgABGB §879 Abs1 CIIl4ABGB §1118 A1MG §19 Abs1 AMG §23 EMRG §29 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Vermieter kann die vorzeitige Vertragsauflösung nur dann fordern, wenn ihm einer der Auflösungsgründe des § 1118 ABGB zur Seite steht. Entscheidungstexte 3 Ob 144/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 3 Ob 144/53 1 Ob 686/85 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1ABGB §1118
Rechtssatz: Solange die Wiederherstellungsarbeiten am Bestandgegenstand noch nicht vollendet sind (also auch bei vorübergehender Einstellung der Bautätigkeit), hat der Bestandnehmer keinen Anspruch gegen den Bestandgeber auf Zuhaltung des Bestandvertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 173/53 Entscheidungstext OGH 04.03.1953 1 Ob 173/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 CABGB §1118 D
Rechtssatz: Ein baubehördlicher Auftrag, Wohnungen räumen zu lassen oder die baubehördliche Benützungsbewilligung - welche nur nach verschiedenen Baudurchführungen, die vom Hauseigentümer mangels Barmitteln nicht ausgeführt werden können, erteilt wird - zu erwirken, begründet einen Räumungsanspruch. Entscheidungstexte 3 Ob 512/52 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 E
Rechtssatz: Unter "notwendige Ausbesserungen" sind nicht nur Reparatursarbeiten, sondern alle unbedingt erforderlichen Bauführungen zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 512/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 3 Ob 512/52 Veröff: EvBl 1953/66 S 97 = MietSlg 2236 1 Ob 125/72 Entscheidungstext OGH 21.06.1972 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 ff Ib1ABGB §1090 IcABGB §1118 A1
Rechtssatz: Beim Bestandvertrage sind die Verzugsfolgen abweichend geregelt. §§ 918 ff ABGB sind daher nicht anwendbar. Entscheidungstexte 2 Ob 629/52 Entscheidungstext OGH 24.09.1952 2 Ob 629/52 6 Ob 235/64 Entscheidungstext OGH 16.12.1964 6 Ob 235/64 Veröff: MietSlg 16053 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §372 IIcABGB §1118 a1ZPO §411 Cc
Rechtssatz: Die Räumungsklage ist durch die Zeitumstände bedingt. Eine neuerliche Klage nach vorausgegangenem, rechtskräftigen, stattgebenden Urteil ist daher zulässig, insbesondere dann, wenn auf die Geltendmachung des früheren Urteiles schon vor Klagseinbringung verzichtet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 580/52 Entscheidungstext OG... mehr lesen...