Rechtssatz
In der Einbringung einer Räumungsklage ist die im § 1118 ABGB vorgesehene Rücktrittserklärung zu erblicken.In der Einbringung einer Räumungsklage ist die im Paragraph 1118, ABGB vorgesehene Rücktrittserklärung zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020918Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025