Norm: ABGB §1118 DMG §19 Abs2 Z4 Bb
Rechtssatz: Der rechtskräftige Auftrag der Baubehörde zur Räumung eines einsturzgefährdeten Hauses stellt den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 4 MG dar und berechtigt sogar zur sofortigen Aufhebung des Bestandvertrages. Der Mieter kann aber die Vertragsauflösung dadurch abwenden, daß er den Bestandgegenstand während der Dauer der Wiederherstellungsarbeiten freiwillig räumt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs1 Satz1 BABGB §1091 DABGB §1098 IIdABGB §1118 C
Rechtssatz: Wurde ein Pachtvertrag zu dem beiden Parteien bekannten Zweck geschlossen, die Geschäftsführung eines Dritten, mit dem der Verpächter zunächst in Verbindung war, gegenüber der Gewerbebehörde zu decken, so liegt kein Scheingeschäft, sondern ein Umweggeschäft vor, auf das § 916 ABGB nicht anwendbar ist. Auch in diesem Falle haftet der Pächter dem Verpächter für das Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIABGB §1118 A1MG §19 CMRG §30 Abs1 C
Rechtssatz: Es gilt allgemein der Grundsatz, dass Auflösungsgründe und Kündigungsgründe ohne unnötigen Aufschub geltend gemacht werden müssen. Entscheidungstexte 1 Ob 553/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 1 Ob 553/52 Veröff: MietSlg 2229 5 Ob 576/81 Entscheidungstext OGH 05.05.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2MG §21 Abs1 A5
Rechtssatz: Entscheidet sich der Bestandgeber, dem das Recht der Erhebung der Räumungsklage nach § 1118 ABGB zusteht, für die Aufkündigung, so ist er mit dieser Kündigung an keine vertragsmäßige oder gesetzliche Frist gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 553/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 1 Ob 553/52 Veröff: MietSlg 2231 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 C2ABGB §1118
Rechtssatz: Der qualifizierte Verzug bei Entrichtung des durch eine vereinbarte Wertsicherungsklausel hervorgerufenen höheren Pachtzinses (bzw des Differenzbetrages) stellt einen Auflösungsgrund nach § 1118 ABGB dar. Entscheidungstexte 2 Ob 371/52 Entscheidungstext OGH 14.05.1952 2 Ob 371/52 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Aufhebungsgrund nach § 1118 ABGB vorliegt, ist der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 302/52 Entscheidungstext OGH 02.05.1952 2 Ob 302/52 1 Ob 862/52 Entscheidungstext OGH 29.10.1952 1 Ob 862/52 Beisatz: Hat daher der Pächter... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2MG §19 Abs2 Z12MG §19 Abs6
Rechtssatz: Die vorzeitige Vertragsauflösung eines auf bestimmte Dauer geschlossenen Untermietvertrages ist nur unter den Voraussetzungen des § 1118 ABGB möglich. § 19 Abs 6 MG kann nicht gegen den Untermieter angewendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 255/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 3 Ob 255/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B2MG §19 Abs2 Z1 B
Rechtssatz: Die Mahnung muß vor Erhebung der Kündigung erfolgt sein und im Falle von Einwendungen von Kündigenden bewiesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 111/52 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 111/52 3 Ob 692/29 Entscheidungstext OGH 31.07.1929 3 Ob 692/29 Auch; Beisatz: Zur Frage, wann die E... mehr lesen...
Zu. K./51 des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz haben die klagenden Parteien am 11. August 1951 eine auf die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 und 4a MietG. gestützte Aufkündigung gegen den Beklagten überreicht. Diesbezüglich wurde auf Grund des Bescheides des Magistrates vom 27. Juli 1951 vorgebracht, daß dem Ansuchen auf Abtragung des bombengeschädigten Hauses in Graz, S.gasse-B.gasse, zum Zwecke der Errichtung eines Neubaues stattgegeben worden sei, wobei festgestellt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2ZPO §233ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Eine Klage auf Aufhebung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB und eine Kündigung nach § 19 Abs 1 und Abs 2 Z 4 und 4 a MG begründen nicht gegenseitig die Einrede der Streitanhängigkeit. Entscheidungstexte 3 R 219/20 Entscheidungstext OGH 03.11.1920 3 R 219/20 Ähnlich; Veröff: SZ 2/118 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat die Beklagten unter Berufung auf § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4a MietG. gekundigt und vorgebracht, daß das von den Beklagten bewohnte Haus durch einen Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung als baufällig und einsturzgefährlich erklärt und zur Räumung und Demolierung freigegeben wurde. Beide Untergerichte haben die Kündigung für wirksam erklärt, das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Parteien... mehr lesen...
Der Beklagte hat seit 1. Jänner 1946 auf der dem Kläger gehörigen Liegenschaft dessen Gasthaus samt der Gastgewerbeberechtigung in Pacht. Mit einer am 21. Oktober 1950 eingebrachten Klage begehrten die Kläger als Rechtsnachfolger des seinerzeitigen Verpächters, den Beklagten schuldig zu erkennen, die im Bestand genommenen Räumlichkeiten zu räumen. Das Klagebegehren wurde auf § 1118 ABGB. gestützt und damit begrundet, daß der Beklagte von dem Pachtobjekt einen derart nachteiligen G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Auch für Klagen nach § 1118 ABGB gilt der Grundsatz, daß der Bestandgeber sich seines Rechts auf Aufhebung des Bestandvertrages durch Nichtgeltendmachung während längerer Zeit verschweigt. Über die Eignung von Steuerrückständen des Pächters als Aufhebungsgrund nach § 1118 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 368/51 Entscheidungstext OGH 14.08.1951 3 Ob ... mehr lesen...
Der Beklagte war Mieter eines im Hause der Kläger befindlichen Geschäftsraumes, in dem eine Tabaktrafik geführt wurde. Dieser Geschäftsraum wurde durch die Gemeinde Wien nach den §§ 1 und 10 Abs. 3 des Wohnungsanforderungsgesetzes in der Fassung der Wohnungsanforderungsgesetz-Novelle 1949 angefordert. Die Anforderung ist in Rechtskraft erwachsen. Die Gemeinde Wien hat jedoch binnen sechs Wochen nach Rechtskraft des Anforderungsbescheides keinen Zuweisungsbescheid über die angeforderte... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte mit der Behauptung, daß sich der Beklagte ihr gegenüber verpflichtet habe, ihr die bisher von ihm gemieteten Lokalitäten geräumt zu übergeben, dessen Verurteilung zu dieser Leistung; eine Zustimmung der Hauseigentümer zum Eintritt in den Mietvertrag des Beklagten ist nicht erfolgt. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht erkannte den Beklagten der Klägerin gegenüber schuldig, die Lokalitäten zu räumen und ließ (bewußt) das Begehren a... mehr lesen...
Der Kläger, vertreten durch den öffentlichen Verwalter, und die Beklagte schlossen am 21. Feber 1947 einen als Pachtvertrag bezeichneten, vom Amte der Salzburger Landesregierung, Abteilung Vermögenssicherung, genehmigten Vertrag, mit welchem der Steinbruch K. samt Inventar und Maschinen und allen zur Liegenschaft gehörigen Grundstücken der Beklagten zum Zwecke der Gewinnung und zum Verkauf von Schotter und Steinen gegen einen im Vertrage näher bezeichneten Pachtzins überlassen wurde. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIaABGB §1118
Rechtssatz: Ein Vertrag, mit welchem ein Steinbruch zur Gewinnung von Schotter und Steinen und zum Verkauf dieser Erzeugnisse auf bestimmte Dauer gegen ein bestimmtes Entgelt überlassen und eine Betriebspflicht vereinbart wird, enthält die wesentlichen Elemente eines Pachtvertrages; auf ihn sind die Bestimmungen des § 1118 ABGB anwendbar. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf Räumung der Fabriksrealität gerichteten Klage stattgegeben. Die Beklagte sei nicht Vertragspartnerin des Klägers auf Grund des Pachtvertrages vom 8. Oktober 1946. Dieser sei vielmehr mit der zu grundenden E. Maschinenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung geschlossen worden und es habe nie die Absicht des Klägers bestanden, die Beklagte als Vertragspartnerin anzusehen. Diese habe keinen Rechtstitel zur Benützung der Fabriksgrunde. Die Abtretungsbefugn... mehr lesen...
Die klagende Partei brachte gegen den Beklagten Rudolf Franz A., Alleininhaber der prot. Firma K. & Cie., über die seit 26. Juli 1949 das Konkursverfahren eröffnet ist, und gegen den Kaufmann Richard K. die Klage nach § 1118 ABGB. wegen Zinsrückstandes seit November 1948 ein. Die Klage wurde nicht nur den beiden Beklagten, sondern auch dem Masseverwalter des Erstbeklagten zu eigenen Handen zugestellt. Zur mündlichen Streitverhandlung ist von den Beklagten niemand erschienen, wes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1MG §19 Abs2 Z1 CMG §21 Abs3 CMRG §33 Abs2
Rechtssatz: § 1118 ABGB findet auch bei mietengeschützten Verträgen Anwendung, jedoch mit der im § 21 Abs 2 und 3 MG normierten Einschränkung. Wird der rückständige Mietzins während des Verfahrens bezahlt, so hat das Gericht die Frage zu erörtern, ob den Mieter an dem Zahlungsrückstand ein grobes Verschulden trifft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 CMG §19 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die mangelhafte Führung eines verpachteten Unternehmens bildet ebenso einen Auflösungsgrund nach § 1118 ABGB, wie der Umstand, daß der Pächter, der bei Abschluß des Pachtvertrages noch nicht die Meisterprüfung besaß, sich zur Ablegung dieser Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtete, dieser Verpflichtung aber nicht nachkam, wenn dies zur Beanständung durch die Gewerbebehörde geführt hat ... mehr lesen...
Der Beklagte, der den Klägern seinen Schank- und Gastgewerbebetrieb einschließlich der Konzession verpachtet und sich daher auch verpflichtet hatte, bei der Gewerbebehörde um die Genehmigung der Verpachtung anzusuchen, zog sein Ansuchen wieder zurück und erklärte den Pachtvertrag gemäß § 1118 ABGB. für aufgelöst. Daraufhin begehrten die Kläger die Verurteilung des Beklagten, neuerlich bei der Gewerbebehörde um die Genehmigung der Verpachtung anzusuchen. Das Prozeßgericht gab dem Kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1ZPO §228 A2
Rechtssatz: Die Klage nach § 1118 ABGB ist eine Rechtsgestaltungsklage; das Bestandrecht erlischt erst mit rechtskräftigem Urteil, nicht schon durch außergerichtliche Erklärung oder Einbringung der Klage. Entscheidungstexte 2 Ob 553/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1950 2 Ob 553/50 Veröff: SZ 23/343 3 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A1MG §19 Abs1MG §19 Abs2 Z4MG §19 Abs2 Z4AKriegssachschäden - EinwirkungsV 1943
Rechtssatz: § 1118 ist neben § 19 Abs 1 und Abs 2 Z 4 und 4 a MG sowie neben § 1 Kriegssachschäden - EinwirkungsV anwendbar, jedoch nur dann, wenn ohne Räumung die Ausbesserungsarbeiten nicht durchgeführt werden können. Nur der Mieter hat das Recht, die Räumungsklage dadurch abzuwehren, daß er sich zur Räumung des Bestandgegenstandes während der Dau... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die in Villach, I.straße 73, gelegene Dienstwohnung, bestehend aus Vorzimmer, zwei Zimmern und Küche samt Nebenräumen, der klagenden Partei binnen 14 Tagen geräumt zu übergeben, kostenpflichtig ab, da zur Zeit der Einbringung und Zustellung der Klage im Grundbuch nicht die klagende Partei, sondern das Land Kärnten als Eigentümer der Liegenschaft eingetragen war, zu der die zu räumende Dienstwohnung gehört. Wen... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte am 22. Juni 1949 einen vom Vorbesitzer der Liegenschaft abgeschlossenen Pachtvertrag auf; die Einverleibung ihres Eigentums an der Liegenschaft erfolgte erst während des Rechtsstreites. Das Prozeßgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Berufungsgericht hob unter Rechtskraftvorbehalt das Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs der Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §1116 BABGB §1118 a1ABGB §1120 DABGB §1393 CdMietG §19 A
Rechtssatz: Das Recht, den Mietvertrag aufzukündigen bzw. seine vorzeitige Auflösung oder die Räumung des Objektes von einem unbefugten Benützer zu fordern, ist ein unabdingbarer und nicht abtretbarer Teil der Rechte des Bestandgebers, das aus dem Komplex dieser Rechte nicht herausgenommen und abgesondert übertragen werden kann. Entscheidungstext... mehr lesen...
Beide Unterinstanzen hatten einer Räumungsklage stattgegeben; der Oberste Gerichtshof hat die gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Klage ist auf Räumung der Geschäftsräumlichkeiten gerichtet, die nach den Behauptungen der Klage von den Klägern als Hauseigentümer der beklagten Partei in Bestand gegeben wurden. Der Anspruch auf Räumung wird damit begrundet, daß die Beklagte auf alle Rechte ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist das Haus, Wien, K.gasse 42, in dem die Beklagten als Mieter wohnen, zwar bombenbeschädigt, doch ist ein Bescheid im Sinne des § 1 Abs. 2 Verordnung über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse vom 28. September 1943, DRGBl. I S. 546, mit dem die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 lit. b der Verordnung als gegeben festgestellt worden wären, nicht erlassen worden. Die Klägerin stützt das gegen die Beklagte... mehr lesen...
Die Kläger hatten der Beklagten ein Gasthaus samt den dazugehörigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden verpachtet; im Pachtvertrage war die Beklagte verpflichtet worden, eine Kaution zu erlegen und das Bier bei einem bestimmten Depot zu beziehen; die Kaution konnte auch in Raten abgestattet werden, u. zw. durch eine Aufzahlung bei den jeweiligen Bierlieferungen. Da die Beklagte die Kaution nicht erlegt und auch das Bier nicht aus dem ihr angewiesenen Depot bezogen hat, begehrten die Kläger... mehr lesen...