Norm
ABGB §1090 IIaRechtssatz
Ein Vertrag, mit welchem ein Steinbruch zur Gewinnung von Schotter und Steinen und zum Verkauf dieser Erzeugnisse auf bestimmte Dauer gegen ein bestimmtes Entgelt überlassen und eine Betriebspflicht vereinbart wird, enthält die wesentlichen Elemente eines Pachtvertrages; auf ihn sind die Bestimmungen des § 1118 ABGB anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024867Dokumentnummer
JJR_19510314_OGH0002_0030OB00109_5100000_001