RS OGH 1951/3/14 3Ob109/51

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Veröffentlicht am 14.03.1951
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Norm

ABGB §1090 IIa
ABGB §1118

Rechtssatz

Ein Vertrag, mit welchem ein Steinbruch zur Gewinnung von Schotter und Steinen und zum Verkauf dieser Erzeugnisse auf bestimmte Dauer gegen ein bestimmtes Entgelt überlassen und eine Betriebspflicht vereinbart wird, enthält die wesentlichen Elemente eines Pachtvertrages; auf ihn sind die Bestimmungen des § 1118 ABGB anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0024867

Dokumentnummer

JJR_19510314_OGH0002_0030OB00109_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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