Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Die mangelhafte Führung eines verpachteten Unternehmens bildet ebenso einen Auflösungsgrund nach § 1118 ABGB, wie der Umstand, daß der Pächter, der bei Abschluß des Pachtvertrages noch nicht die Meisterprüfung besaß, sich zur Ablegung dieser Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtete, dieser Verpflichtung aber nicht nachkam, wenn dies zur Beanständung durch die Gewerbebehörde geführt hat oder doch führen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0026272Dokumentnummer
JJR_19501206_OGH0002_0030OB00626_5000000_002