Norm
ABGB §1118 A2Rechtssatz
Die vorzeitige Vertragsauflösung eines auf bestimmte Dauer geschlossenen Untermietvertrages ist nur unter den Voraussetzungen des § 1118 ABGB möglich. § 19 Abs 6 MG kann nicht gegen den Untermieter angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0026225Dokumentnummer
JJR_19520430_OGH0002_0030OB00255_5200000_001