RS OGH 2017/12/21 1Ob31/55, 6Ob228/66, 5Ob100/67, 5Ob128/69, 1Ob145/69, 7Ob22/71, 1Ob23/72, 1Ob104/7

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Veröffentlicht am 10.03.1955
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Rechtssatz

Auch bei Bestandverträgen, bei denen die Unkündbarkeit vereinbart ist, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages zu den gesetzlichen Kündigungsterminen zulässig, wenn dem Bestandgeber aus gewichtigen, in der Person des Bestandnehmers gelegenen Gründen, die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0021107

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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