RS OGH 2008/5/20 2Ob647/54, 2Ob127/55, 5Ob702/76, 5Ob512/78, 1Ob623/85, 1Ob567/88, 6Ob637/88, 1Ob573

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1954
beobachten
merken

Rechtssatz

Das Aufhebungsbegehren ist auch dann gerechtfertigt, wenn nur eine Säumnis in der Zahlung eines Teilbetrages vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020921

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten