Norm
ABGB §1045Rechtssatz
Zur Zuhaltung eines Wohnungstauschvertrages (Sachverhalt: A schließt mit B einen Wohnungstauschvertrag ab, der wohnungsbehördlich genehmigt wird. Da B vom Vertrage zurücktreten will, erzwingt A durch Verwaltungsexekution die Räumung der Wohnung B, die er bezieht. Inzwischen tritt A seine Bestandrechte an der Wohnung A seiner Tochter gemäß § 19 Abs 2 Z 10 MG ab, sodaß A nun die Tauschwohnung B besetzt hält, während in seiner ursprünglichen Wohnung A seine Tochter Hauptmieterin ist. B klagt A auf Zuhaltung des Tauschvertrages und Räumung der Wohnung A und obsiegt in der zweiten und dritten Instanz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025355Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0010OB00474_5300000_001