Norm
ABGB §1118 B2Rechtssatz
Eine Räumungsklage, die darauf gestützt ist, die Beklagte benütze den Raum ohne Rechtstitel, kann die Mahnung nicht ersetzen, wenn erst in der letzten Streitverhandlung das Begehren auf § 1118 ABGB gestützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0021171Dokumentnummer
JJR_19531209_OGH0002_0030OB00728_5300000_001