Die Bestimmungen der §§ 6 bis 8, 13 und 20 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden. Die Bestimmungen der Paragraphen 6 bis 8, 13 und 20 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden.
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