Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
(1)Absatz eins,Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1.Ziffer einsAnmeldegebühr
a)Litera afür eine Einzelanmeldung65 Euro,
b)Litera bfür eine Sammelanmeldung122 Euro,zuzüglich 18 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;
2.Ziffer 2Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vHder zu zahlenden Anmeldegebühr;
3.Ziffer 3Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,
4.Ziffer 4Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro.
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch Art. 6 Z 5, BGBl. I Nr. 124/2017)Anmerkung, Ziffer 5, aufgehoben durch Artikel 6, Ziffer 5,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 124 aus 2017,)
(2)Absatz 2,Bei elektronischer Anmeldung reduziert sich die Anmeldegebühr gemäß Abs. 1 Z 1 um 5 Euro.Bei elektronischer Anmeldung reduziert sich die Anmeldegebühr gemäß Absatz eins, Ziffer eins, um 5 Euro.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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