Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.08.2026
Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 17 PAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 17 PAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 17 PAG