Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Anmeldegebühr
Für die Anmeldung eines Halbleiterschutzrechtes ist eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen.
In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 PAG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 PAG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 PAG