§ 19 PAG Halbleiterschutzrechte

PAG - Patentamtsgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Anmeldegebühr

Für die Anmeldung eines Halbleiterschutzrechtes ist eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen.

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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