Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Die Gebühren betragen für:
1.Ziffer einsdie Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2.Ziffer 2die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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