§ 11 PAG Anmeldungen auf Grund des PCT

Patentamtsgebührengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale

Büro ........................................ 50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro

Schutzrecht ................................. 50 Euro,

3. die Veröffentlichung der Übersetzung der

internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.

  1. 1.Ziffer einsdie Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
  2. 2.Ziffer 2die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2009
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale

Büro ........................................ 50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro

Schutzrecht ................................. 50 Euro,

3. die Veröffentlichung der Übersetzung der

internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.

  1. 1.Ziffer einsdie Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
  2. 2.Ziffer 2die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten