Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Die Gebühren betragen für
1.Ziffer einsden Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung50 Euro,
2.Ziffer 2den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche50 Euro.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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