§ 10 PAG Sonstige Verfahrensgebühren

Patentamtsgebührengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Sonstige Verfahrensgebühren

§ 10. Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen

Patentanmeldung

a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,

b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung .. 50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden

Recherche ...................................... 50 Euro.

  1. 1.Ziffer einsden Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung50 Euro,
  2. 2.Ziffer 2den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche50 Euro.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2009

Sonstige Verfahrensgebühren

§ 10. Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen

Patentanmeldung

a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,

b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung .. 50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden

Recherche ...................................... 50 Euro.

  1. 1.Ziffer einsden Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung50 Euro,
  2. 2.Ziffer 2den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche50 Euro.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten