Oö. Bautechnikgesetz 2013 (Oö. BauTG 2013) Fundstelle

Oö. BauTG 2013 - Oö. Bautechnikgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013)

StF: LGBl.Nr. 35/2013 (GP XXVII RV 590/2012 AB 846/2013 LT 33, RL 2010/31/EU vom 19. Mai 2010, ABl. Nr. L 153 vom 18.6.2010, S 13)

Änderung

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

LGBl.Nr. 89/2014 (GP XXVII RV 1165/2014 AB 1249/2014 LT 48, VO (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011, ABl. Nr. L 88 vom 4.4.2011, S 5)

LGBl.Nr. 38/2016 (GP XXVIII RV 139/2016 AB 168/2016 LT 8, RL 2010/31/EU vom 19. Mai 2010, ABl. Nr. L 153 vom 18.6.2010, S 13)

LGBl.Nr. 38/2017 (GP XXVIII AB 439/2017 LT 17; RL 2014/61/EU vom 15. Mai 2014, ABl. Nr. L 155 vom 23.5.2014, S 1 [CELEX-Nr. 32014L0061])

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

2. HAUPTSTÜCK
Allgemeine Bauvorschriften

1. Abschnitt
Allgemeine bautechnische Anforderungen

§ 3

Allgemeine Anforderungen

2. Abschnitt
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

§ 4

Anforderungen

3. Abschnitt
Brandschutz

§ 5

Allgemeine Anforderungen

§ 6

Tragfähigkeit des Bauwerks im Brandfall

§ 7

Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks

§ 8

Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke

§ 9

Fluchtwege

§ 10

Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall

4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

§ 11

Allgemeine Anforderungen

§ 12

Sanitäreinrichtungen

§ 13

Abwässer

§ 14

Sonstige Abflüsse

§ 15

Abfälle

§ 16

Schutz vor Feuchtigkeit

§ 17

Nutzwasser

§ 18

Trinkwasser

§ 19

Immissionen aus dem Bauwerk und dem Untergrund

§ 20

Belichtung und Beleuchtung

§ 21

Belüftung und Beheizung

§ 22

Niveau und Höhe der Räume

§ 23

Lagerung gefährlicher Stoffe

5. Abschnitt
Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit

§ 24

Allgemeine Anforderungen an die Nutzungssicherheit

§ 25

Erschließung

§ 26

Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen

§ 27

Schutz vor Absturzunfällen

§ 28

Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen

§ 29

Schutz vor Verbrennungen

§ 30

Blitzschutz und Erdung

§ 31

Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken

6. Abschnitt
Schallschutz

§ 32

Allgemeine Anforderungen

§ 33

Bauteile

§ 34

Haustechnische Anlagen

7. Abschnitt
Energieeinsparung und Wärmeschutz

§ 35

Allgemeine Anforderungen

§ 36

Energieausweis

§ 36a

Kontrollsystem für Energieausweise

§ 37

Wärmeversorgung

§ 38

Nachträgliche Wärmedämmung

§ 39

Rauch- und Abgasfänge

3. HAUPTSTÜCK
Besondere Bauvorschriften

§ 40

Abstandsbestimmungen für Gebäude und Schutzdächer

§ 41

Ausnahmen von den Abstandsbestimmungen

§ 42

Haupt- und Nebengebäude

§ 43

Stellplätze für Kraftfahrzeuge

§ 44

Stellplätze für Fahrräder

§ 45

Grünflächen, Erholungsflächen, Freiflächen

§ 46

Gemeinschaftsanlagen

§ 47

Hochwassergeschützte Gestaltung von Gebäuden

§ 48

Schutz- und Sicherheitsräume

§ 49

Einfriedungen, Lärm- und Schallschutzwände

§ 50

Bauausführung

§ 51

Bauprodukte

4. HAUPTSTÜCK
Normen und Richtlinien

§ 52

Normen und Richtlinien

5. HAUPTSTÜCK
Bauerleichterungen

§ 53

Bauerleichterungen

6. HAUPTSTÜCK
Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung sowie der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten

1. Abschnitt
Begriffsbestimmung

§ 54

Begriffsbestimmung

2. Abschnitt
Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

§ 55

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

3. Abschnitt
Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

§ 56

Technische Bewertungsstelle

§ 57

Produktinformationsstelle

4. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 58

Anwendungsbereich

§ 59

Anforderungen an die Verwendung

§ 60

Baustoffliste ÖA

§ 61

Produktregistrierung

§ 62

Verfahren der Registrierung

§ 63

Registrierungsstelle und registerführende Stelle

§ 64

Einbauzeichen ÜA

5. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 65

Anforderungen an die Verwendung

§ 66

Baustoffliste ÖE

6. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 67

Anforderungen an die Verwendung

7. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 68

Bautechnische Zulassung

§ 69

Zulassungsstelle

§ 70

Entfallen

 

§ 71

Entfallen

 

§ 72

Entfallen

 

§ 73

Entfallen

 

§ 74

Entfallen

 

8. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten

§ 75

Geltungsbereich

§ 76

Marktüberwachungsbehörde

§ 77

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 78

Zuständigkeit; Verfahren

§ 79

Berichtspflichten der Baubehörde

§ 80

entfallen

§ 81

Verwendung von Daten

§ 82

Kostentragung

§ 83

Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen

9. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 84

Kosten

§ 84a

Aufsicht

§ 85

Strafbestimmungen

7. HAUPTSTÜCK
Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 86

Verordnungsermächtigung an die Landesregierung

§ 87

Behörden, Zuständigkeit

§ 88

Schlussbestimmungen

 

Anlage 1 (CE-Konformitätskennzeichnung)

Anlage 2 (Einbauzeichen)

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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