Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, radiologietechnologische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen und Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen (insbesondere medizinphysikalische, medizintechnische und informationstechnologische Kenntnisse) zum eigenverantwortlichen Handeln zu verknüpfen, um diese in den Fachbereichen Radiologische Diagnostik (insbesondere Projektionsradiographie, Durchleuchtung, Mammographie) und Intervention, Schnittbildverfahren (insbesondere Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Sonographie), Nuklearmedizin und molekulare Bildgebung, Strahlentherapie und Radioonkologie anzuwenden. Sie sind in der Lage, Aufgaben in der Diagnostik, Therapie, Gesundheitsförderung und Prävention, der Datenaufbereitung und Datenvisualisierung, der Qualitätssicherung, der Patientensicherheit und des Strahlenschutzes, im Dosismanagement und der technischen Dokumentation zu übernehmen.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Radiologietechnologie bedarf einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
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