Anl. 13 FH-MTD-AV 2026 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Orthoptik

FH-MTD-AV 2026 - FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.

Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, habilitative und rehabilitative Bereiche zu umfassen.

Pflichtbereiche:
  1. 1.Ziffer einsOrthoptik, Pleoptik und Strabologie
  2. 2.Ziffer 2Neuroophthalmologie/Neuroorthoptik
  3. 3.Ziffer 3Refraktionsbestimmung
  4. 4.Ziffer 4Ophthalmologische Untersuchungsmethoden, insbesondere Durchführung von geräte- und computerunterstützte Untersuchungsmethoden, wie Perimetrie, Hornhauttopografie, Fundusfotografie und Optische Kohärenztomografie

Alle Pflichtbereiche haben auch Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.

In den Pflichtbereichen Orthoptik, Pleoptik, Strabologie und Neuroophthalmologie bzw. -orthoptik sind bei Patientinnen und Patienten mit konkomitanten und/oder inkomitanten strabologischen Krankheitsbildern ein orthoptischer Standardstatus und, in Abhängigkeit vom Krankheitsbild, ein erweiterter orthoptischer Status durchzuführen, die erhobenen Befunde und Daten zu interpretieren und zu dokumentieren, orthoptische Behandlungskonzepte zu erstellen und orthoptische, pleoptische und optische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen.

Im Pflichtbereich Refraktionsbestimmung sind subjektive und objektive Refraktionsbestimmungen einschließlich Skiaskopie zu ermitteln und zu dokumentieren.

Im Pflichtbereich Ophthalmologische Untersuchungsmethoden sind ophthalmologische Untersuchungsmethoden durchzuführen und zu dokumentieren.

Bei folgenden Interventionen ist eine beobachtende Teilnahme erforderlich:

  • StrichaufzählungAugenmuskeloperationen
  • StrichaufzählungCVI-Diagnostik bzw. Frühförderungsmaßnahmen
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
  1. 1.Ziffer einsOrthoptische (Re)Habilitation bei zentralen Sehstörungen
  2. 2.Ziffer 2Low Vision Rehabilitation
  3. 3.Ziffer 3Kontaktlinsen
  4. 4.Ziffer 4Interprofessioneller Bereich (zB Sehfrühförderung, Rehabilitation, Forschung)
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 13 FH-MTD-AV 2026


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 13 FH-MTD-AV 2026 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 13 FH-MTD-AV 2026


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 13 FH-MTD-AV 2026


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 13 FH-MTD-AV 2026 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FH-MTD-AV 2026 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 12 FH-MTD-AV 2026
Anl. 14 FH-MTD-AV 2026