Anl. 14 FH-MTD-AV 2026 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Physiotherapie

FH-MTD-AV 2026 - FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.

Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, (prä)habilitative, rehabilitative und palliative Bereiche zu umfassen.

Bei der Auswahl der Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten ist auf eine entsprechende Vielfalt der Gesundheits- und Lebenssituationen, Diversität der Krankheitsbilder, funktionellen Beeinträchtigungen sowie Altersgruppen zu achten.

Mindestens 16 physiotherapeutische Prozesse sind durchzuführen und zu dokumentieren.

Pflichtbereiche
  1. 1.Ziffer einsBewegungssystem (zB Physikalische Medizin, Traumatologie, Orthopädie)
  2. 2.Ziffer 2Organsystem (zB Innere Medizin, Kardiologie, Pulmologie, Rheumatologie, Onkologie, Intensivmedizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, Urologie, Proktologie)
  3. 3.Ziffer 3Verhalten und Erleben (zB Geriatrie, Psychiatrie)
  4. 4.Ziffer 4Bewegungsentwicklung und Bewegungskontrolle (zB Neuro-Rehabilitation, Neurologie, Pädiatrie)
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
  1. 1.Ziffer einsAnwendungsorientierte Forschung
  2. 2.Ziffer 2Einrichtungen der Gesundheitsförderung, Arbeits- und Freizeitwelt
  3. 3.Ziffer 3Bildungseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort)
  4. 4.Ziffer 4Institutionen der betrieblichen Gesundheitsförderung (arbeitsmedizinische Zentren)
  5. 5.Ziffer 5Industrielle Bereiche (eHealth, Medizintechnik, Assistierende Technologien)
  6. 6.Ziffer 6Übergreifende Versorgungsfelder, beispielsweise Arbeitsmedizin, Chirurgie, Physikalische Medizin Schmerztherapie, Palliative Versorgung, Hospizwesen, Trainingstherapie und Sportphysiotherapie

Wahlpraktika sind vorzugsweise im interprofessionellen Setting durchzuführen.

In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
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