Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Ergänzend zu den professionsspezifischen Kompetenzen erwerben die Absolventinnen und Absolventen mindestens folgende professionsübergreifende Kompetenzen:
1.Ziffer einsAllgemeine Kompetenzen einschließlich Kompetenz bei Notfällen
2.Ziffer 2Sozial-kommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen
3.Ziffer 3Wissenschaftliche Kompetenzen
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 8 FH-MTD-AV 2026
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 8 FH-MTD-AV 2026 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 8 FH-MTD-AV 2026