Anl. 8 FH-MTD-AV 2026

FH-MTD-AV 2026 - FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026

Ergänzend zu den professionsspezifischen Kompetenzen erwerben die Absolventinnen und Absolventen mindestens folgende professionsübergreifende Kompetenzen:

  1. 1.Ziffer einsAllgemeine Kompetenzen einschließlich Kompetenz bei Notfällen
  2. 2.Ziffer 2Sozial-kommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen
  3. 3.Ziffer 3Wissenschaftliche Kompetenzen
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
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