Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, diätologische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen und ernährungsphysiologischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen diätologischen Handeln zu verknüpfen, um diese im Rahmen einer ernährungsmedizinischen Behandlung und Beratung bei den verschiedenen Krankheitsbildern in der gesamten Lebensspanne zur Erhaltung, Förderung, Verbesserung und Wiederherstellung des Gesundheitszustandes einschließlich Ernährungs- und Verpflegungsmanagement anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Diätologie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
0 Kommentare zu Anl. 2 FH-MTD-AV 2026