Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, biomedizinisch-analytische Kenntnisse und Fertigkeiten über Analyseverfahren und -techniken mit Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen zum eigenverantwortlichen Handeln zu verknüpfen, um diese insbesondere in der polyvalenten medizinischen Diagnostik (zB Hämatologie, Hämostaseologie, Immunologie, Transfusions- und Transplantationsmedizin, Klinische Chemie, Reproduktionsmedizin, Endokrinologie, Human-/Molekulargenetik, Point-of-Care-Testing, Toxikologie), Klinischen Pathologie (zB Histologie, Zytologie, Molekularpathologie), Infektionsanalytik (zB Klinische Mikrobiologie inklusive Parasitologie, Mykologie und Virologie, Infektionsserologie, Infektionshygiene, molekulare Infektionsdiagnostik) sowie in der Funktionsdiagnostik anzuwenden.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Biomedizinischen Analytik bedarf einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
0 Kommentare zu Anl. 1 FH-MTD-AV 2026