Anl. 10 FH-MTD-AV 2026 Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Diätologie

FH-MTD-AV 2026 - FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026

Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 stattzufinden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, stattzufinden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.

Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, rehabilitative und palliative Bereiche zu umfassen.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 10 diätologische (Teil)Prozesse in den Pflicht-und Wahlbereichen unter Berücksichtigung oraler, enteraler und parenteraler Ernährungskonzepte durchzuführen und zu dokumentieren.

Pflichtbereiche:
  1. 1.Ziffer einsGastroenterologie
  2. 2.Ziffer 2Endokrinologie unter besonderer Berücksichtigung des Diabetes mellitus und anderer Stoffwechselerkrankungen
  3. 3.Ziffer 3Nephrologie
  4. 4.Ziffer 4Onkologie
  5. 5.Ziffer 5Chirurgie

Alle Pflichtbereiche umfassen auch Gesundheitsförderung und Prävention.

Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
  1. 1.Ziffer einsAllergologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kardiologie, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Pulmologie, Psychiatrie, Rheumatologie, Geriatrie, Intensivmedizin, Klinische Immunologie
  2. 2.Ziffer 2Interprofessioneller Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Sozialberufen
  3. 3.Ziffer 3Ernährungsmarketing, Ernährungskommunikation und Ernährungsbildung
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
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