Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 stattzufinden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, stattzufinden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, rehabilitative und palliative Bereiche zu umfassen.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind mindestens 10 diätologische (Teil)Prozesse in den Pflicht-und Wahlbereichen unter Berücksichtigung oraler, enteraler und parenteraler Ernährungskonzepte durchzuführen und zu dokumentieren.
Pflichtbereiche:Alle Pflichtbereiche umfassen auch Gesundheitsförderung und Prävention.
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
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