§ 7 FH-MTD-AV 2026 In- und Außerkrafttreten

FH-MTD-AV 2026 - FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
  1. (1)Absatz eins,§ 5 Abs. 1 und § 6 treten mit 1. September 2027 in Kraft. Bis zum Ablauf des 31. August 2027 gelten die Bestimmungen der FH-MTD-Ausbildungsverordnung (FH-MTD-AV), BGBl. II Nr. 2/2006, betreffend die Qualifikation des Lehrpersonals und der Praktikumsanleitenden.Paragraph 5, Absatz eins und Paragraph 6, treten mit 1. September 2027 in Kraft. Bis zum Ablauf des 31. August 2027 gelten die Bestimmungen der FH-MTD-Ausbildungsverordnung (FH-MTD-AV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2006,, betreffend die Qualifikation des Lehrpersonals und der Praktikumsanleitenden.
  2. (2)Absatz 2,Die übrigen Bestimmungen sowie die Anlagen dieser Verordnung treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Die FH-MTD-AV tritt mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft. Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, die vor dem 1. September 2027 begonnen werden, können nach den Regelungen der FH-MTD-AV durchgeführt und abgeschlossen werden.
In Kraft seit 25.06.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 FH-MTD-AV 2026


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 FH-MTD-AV 2026 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 FH-MTD-AV 2026


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 FH-MTD-AV 2026


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 FH-MTD-AV 2026 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FH-MTD-AV 2026 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 FH-MTD-AV 2026
Anl. 1 FH-MTD-AV 2026