§ 10b BilDokV 2021 Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule

BilDokV 2021 - Bildungsdokumentationsverordnung 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sowie die Leiterinnen und Leiter der Schulbehörden sind berechtigt, folgende Daten von zur Sommerschule angemeldeten Schülerinnen und Schülern zu verarbeiten:

  1. 1.Ziffer einsNamen,
  2. 2.Ziffer 2Geburtsdatum,
  3. 3.Ziffer 3Staatsbürgerschaft,
  4. 4.Ziffer 4die verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen BF und AS,
  5. 5.Ziffer 5Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers,
  6. 6.Ziffer 6Erst- und Alltagssprache(n),
  7. 7.Ziffer 7Sonderpädagogischer Förderbedarf,
  8. 8.Ziffer 8Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten,
  9. 9.Ziffer 9Außerordentlicher Status,
  10. 10.Ziffer 10Informationen zur besuchten Schule (Schulkennzahl, Bezeichnung, Adresse),
  11. 11.Ziffer 11Informationen zur besuchten Sommerschule (Schulkennzahl, Bezeichnung, Adresse),
  12. 12.Ziffer 12Schulstufe,
  13. 13.Ziffer 13Gegenstände,
  14. 14.Ziffer 14Informationen zu den schulischen Leistungen, sofern sie für die Teilnahme an der Sommerschule relevant sind und
  15. 15.Ziffer 15Transportbedarf.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis BilDokV 2021 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 2 BilDokV 2021 Personenbezogene Bezeichnungen§ 3 BilDokV 2021 Begriffsbestimmungen§ 4 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler§ 5 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters§ 6 BilDokV 2021 Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors§ 7 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors§ 8 BilDokV 2021 Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht§ 9 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine§ 10 BilDokV 2021 Datenverbund§ 10a BilDokV 2021 Datenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule§ 10b BilDokV 2021 Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule§ 11 BilDokV 2021 Technische Verfahren§ 12 BilDokV 2021 Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen§ 13 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete§ 14 BilDokV 2021 Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“§ 14a BilDokV 2021 Urkundenarchiv§ 15 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen§ 16 BilDokV 2021 Datenübermittlung§ 17 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings§ 18 BilDokV 2021 Verfahrensabläufe§ 19 BilDokV 2021 Abfrageberechtigungen hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10a BilDokV 2021
§ 11 BilDokV 2021