§ 10 BilDokV 2021 Datenverbund

BilDokV 2021 - Bildungsdokumentationsverordnung 2021

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Personenstandsregister und Berichtstermine
  1. (1)Absatz eins,Die Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) sowie aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) in den Datenverbund gemäß § 6a Abs. 1 BilDokG 2020 sind zu folgenden Stichtagen durchzuführen:Die Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) sowie aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) in den Datenverbund gemäß Paragraph 6 a, Absatz eins, BilDokG 2020 sind zu folgenden Stichtagen durchzuführen:

Erstmalige Schulanmeldung für das

Stichtag der Übermittlung

Daten von Kindern, die im folgenden Zeitraum geboren wurden, und von deren Eltern (Erhebungszeitraum)

Schuljahr 2025/26

ab Aufnahme des Betriebs

2. September 2018 – 1. März 2020

Schuljahr 2026/27

1. September 2025

2. September 2019 – 1. März 2021

Schuljahr 2027/28

1. September 2026

2. September 2020 – 1. März 2022

Ab dem Schuljahr 2027/28 gilt, dass sich pro Schuljahr der Stichtag der Übermittlung sowie der Erhebungszeitraum um jeweils ein Jahr erhöhen.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis BilDokV 2021 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 BilDokV 2021 Allgemeine Bestimmungen§ 2 BilDokV 2021 Personenbezogene Bezeichnungen§ 3 BilDokV 2021 Begriffsbestimmungen§ 4 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler§ 5 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters§ 6 BilDokV 2021 Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors§ 7 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors§ 8 BilDokV 2021 Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht§ 9 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine§ 10 BilDokV 2021 Datenverbund§ 10a BilDokV 2021 Datenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule§ 10b BilDokV 2021 Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule§ 11 BilDokV 2021 Technische Verfahren§ 12 BilDokV 2021 Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen§ 13 BilDokV 2021 Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete§ 14 BilDokV 2021 Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“§ 14a BilDokV 2021 Urkundenarchiv§ 15 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen§ 16 BilDokV 2021 Datenübermittlung§ 17 BilDokV 2021 Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 BilDokV 2021
§ 10a BilDokV 2021