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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS; belangte Behörde) vom XXXX wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes des Beschwerdeführers vom XXXX eingestellt, da er den Kontrollmeldetermin am XXXX nicht eingehalten und sich erst am XXXX bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle gemeldet habe (Spruchpunkt A). Die belangte Behörde schloss die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid, Spruchpunkt A) sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum 20.09.2023 bis 03.10.2023 verloren habe. Mit Spruchpunkt B) dieses Bescheides wurde die aufschiebende Wirkung einer gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gem. ... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch als BF bezeichnet), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am XXXX .02.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führte der BF zusammengefasst aus, dass er Indien verlassen habe da in seinem Dorf mit Suchtgift gehandelt worden sei, und weshalb er Anz... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem angefochtenen Bescheid den beschwerdeführenden Parteien, gestützt auf § 5 APAB-Untersuchungskostenverordnung – APAB-UKV, die aufgrund einer Untersuchung gemäß § 61 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG angefallenen Kosten in Höhe von EUR XXXX vor. 1.1. Die belangte Behörde schrieb mit dem ang... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einer als „Bescheid“ bezeichneten Erledigung des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Schönbrunner Straße (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 11.10.2022 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 01.09.2022 bis 26.10.2022 ausgesprochen, da der Beschwerdeführer zu einer Jobbörse nicht erschienen sei.
Gründe: für eine Nachsicht läge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 06.10.2022 verhängte das Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) gegen den Beschwerdeführer für die Zeit von 30.08.2022 bis 10.10.2022 eine Ausschlussfrist gem. § 10 iVm § 38 AlVG mit der
Begründung: , dass der Beschwerdeführer das Zustandekommen einer Beschäftigung als Produktionsarbeiter beim Unternehmen XXXX vereitelt habe. Nachsicht wurde nicht gewäh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX 1. Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der römisch 40 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde gegen den Beschwerdeführer ein Sanktionsverfahren gemäß § 62 APAB eingeleitet. 2. Mit Beschluss des Vorsta... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zum ersten Verfahren (in Rechtskraft erwachsen): 1.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch BF genannt), ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .08.2017 einen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Nach seiner Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wurde der BF sodann am XXXX .09.2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „Belangte Behörde“) vom 18.03.2021; GZ. FMA- XXXX , wurde XXXX (alias XXXX , im Folgenden: „Beschwerdeführer“ oder auch „BF“), mit dem Gewerbestandort XXXX , XXXX , auferlegt (Spruchpunkt 1.), die unerlaubte Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018 zu unterlassen. Dies sei der FMA bin... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 08.08.2023 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit vom 27.07.2023 bis 06.09.2023 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin das Zustandekommen einer zugewiesenen, zumutbaren Beschäftigung als Köchin (Hotel- und Gastgew... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse vom 25.09.2023 wurde im Spruchpunkt A) dem Antrag von DI XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Auslandsaufenthaltes gemäß § 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 AlVG keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass die von der Beschwerdeführerin angegebenen
Gründe: für den Zeitraum 03... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 02.11.2022 – Beginn Arbeitsverhältnis XXXX (in der Folge „bP“) bei der XXXX in XXXX 02.11.2022 – Beginn Arbeitsverhältnis römisch 40 (in der Folge „bP“) bei der römisch 40 in römisch 40 24.11.2022 – Kündigung Dienstverhältnis durch die bP per E-Mail 25.11.2022 – Antwort Dienstgeber 06.12.2022 – Telefonat AMS XXXX (in der Folge „bB“ bzw. „AMS“) mit Dienstgeber samt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 16.12.2022 – Antrag der beschwerdeführenden Partei (in der Folge als „bP" bezeichnet) auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als „AMS“ bezeichnet) 16.12.2022 – Antrag der beschwerdeführenden Partei (in der Folge als „bP" bezeichnet) auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice römisch 40 (in der Folge als „AMS“ , bezeichne... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße Kai (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 20.09.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 19.09.2023 gem. § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) kein Arbeitslosengeld erhalte. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am XXXX 06.2022 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab der BF an, sein Heimatland wegen der Arbeitslosigkeit verlassen zu haben um hier in Österreich zu arbeiten und sein Leben neu zu gestalten. Die Befragung... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch BF genannt), ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .01.2022 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch BF genannt), ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am römisch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.04.2023 sprach das AMS Freistadt aus, dass der Beschwerdeführer gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum von 03.03.2023 bis 25.03.2023 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A) und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde aus (Spruchpunkt B). Begründend führte das AMS aus, der Beschwerdeführer habe den vorgeschriebenen Kontrolltermin am 03.03.2023 nicht ei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 26.06.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Ried/Innkreis (in der Folge kurz: "AMS") aus, dass die Beschwerdeführerin insgesamt eine Summe von € 1.372,14 für den Zeitraum vom 19.09.022 (offenbar gemeint: 2022) bis zum 31.10.2022 an ungerechtfertigt bezogenen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zurückzuzahlen habe (Spruchpunkt A)). Mit dem hier angefochten... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 23.06.2023 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass dem Antrag des XXXX . (im Folgenden „Beschwerdeführer“) auf Nachsicht vom Ruhen der Notstandshilfe wegen Auslandsaufenthaltes gemäß §§ 38 iVm 16 Abs. 1 lit. g und Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in g... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 19.01.2023 stellte XXXX , eine Staatsangehörige von Serbien, einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. einer Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. 1. Am 19.01.2023 stellte römisch 40 , eine Staatsangehörige von Serbien, einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. einer Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Dem Antrag war ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 06.07.2022 – verbindlicher Vermittlungsvorschlag des AMS XXXX (in der Folge als AMS oder als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) an XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) als Reinigungskraft 06.07.2022 – verbindlicher Vermittlungsvorschlag des AMS römisch 40 (in der Folge als AMS oder als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) an römisch 40 (in der Folge als be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 28.07.2021 – Karenzvereinbarung zwischen Frau XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) und der Firma XXXX bis 01.07.2023 28.07.2021 – Karenzvereinbarung zwischen Frau römisch 40 (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) und der Firma römisch 40 bis 01.07.2023 19.09.2022 – erneute Schwangerschaftsmeldung der bP bei der Firma XXXX , B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.02.2023, dem Beschwerdeführer zugestellt zu Handen seines rechtsfreundlichen Vertreters am 27.02.2023, verpflichtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) den Beschwerdeführer gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG, zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen, an den n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 16.02.2023, VSNR XXXX AMS 321 Mödling, sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 38 iVm10 AlVG idgF den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 01.02.2023 – 16.02.2023 verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume des Krankengeldbezugs. Gegen die... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: erstgenannten bekämpften Bescheid (a) sprach das AMS aus, dass die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe ab dem 13.10.2022 mangels Arbeitswilligkeit eingestellt werde, und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde dagegen aus. Der Beschwerdeführer habe innerhalb von einem Kalenderjahr drei zumutbare Stellen als Lkw-Fahrer abgelehnt, die Rückzahlung ode... mehr lesen...