Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat nach unrechtmäßiger und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 12.07.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Das BFA hat mit Bescheid vom 31.07.2017, Zl. 1159401506/170821257, den Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und den Antrag bezüglich der Zuerk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Landeck (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.10.2017 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit von 25.09.2017 bis 05.11.2017 ausgesprochen, da der Beschwerdeführer eine ihm von der belangten Behörde vermittelte zumutbare Beschäftigung beim Dienstgeber B nicht angenommen habe. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 27.10.2017 Beschwerde. Darin... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer ist seit dem Stellungsbeschluss am 12.12.2012 tauglich und war aufgrund seiner Lehrausbildung bis zum 15.10.2013 von der Einberufung ausgeschlossen. Am 07.01.2014 trat der Beschwerdeführer seinen Grundwehrdienst an und wurde aus diesem am 04.04.2014 befristet bis 31.10.2014 vorzeitig entlassen. Seit Jänner 2017 ist der Beschwerdeführer Gesellschafter (40%) und Geschäftsführer der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezieht seit dem 2.12.2002 (mit kurzen Unterbrechungen) Leistungen aus dem AlVG. Das AMS Steyr (belangte Behörde) habe dem Beschwerdeführer am 9.1.2018 eine Beschäftigung als Schlosserhelfer bei einer näher bezeichneten Firma in St. Marien mit mindestens kollektivvertraglicher Bezahlung und möglicher Arbeitsaufnahme am 10.1.2018 zugewiesen. Das im Akt aufliegende Stellenangebot beinhaltet als Anforderungsprofil für den B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 20.3.2018 stellte das AMS die Überbrückungshilfe mangels Arbeitswilligkeit des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: "BF") mit 1.3.2018 gemäß § 7 Abs 1 Z 1 und § 9 Abs 1 iVm § 24 Abs 1 AlVG iVm § 2 Abs 1 Überbrückungshilfegesetz (ÜHG) ein. 2. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies das AMS mit Bescheid vom 22.5.2018 im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung ab, woraufhin der BF fristgerecht einen Vorlageantrag stellte. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.6.2018 sprach das AMS aus, dass der BF im Zeitraum vom 12.6.2018 bis zum 19.6.2018 gem. § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld erhalte (Spruchteil A). Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde gem. § 13 Abs 2 VwGVG ausgeschlossen (Spruchteil B). 2. Mit Schriftsatz seines anwaltlichen Vertreters vom 12.7.2018 erhob der BF fristgerecht Beschwerde. Am Deckblatt wird unter anderem wie folgt ausgeführt: "weg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezog aufgrund eines Antrags vom 25.12.2017 Notstandshilfe in Höhe von € 30,31 täglich. In der Betreuungsvereinbarung vom 09.11.2017 wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer gesundheitliche Einschränkungen habe, die bei der Stellensuche berücksichtigt werden müssten. Eine Vermittlung werde durch lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt und durch das Alter des Beschwerdeführers erschwert. Das AMS werde den Beschwerdefü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 10.03.2015 festgestellt wurde - brachte am selben Tag eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZSA) vom 24.03.2015 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 10.03.2015 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 22.01.2018 (durch Hinterlegung zugestellt am 25.01.2018), GZ 426397/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bundeseinheitlichem, am 04.07.2017 ausgegebenem Antragsformular stellte XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) am 07.07.2017 beim Arbeitsmarktservice Imst, Regionale Geschäftsstelle (in der Folge als belangte Behörde oder als AMS bezeichnet), einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Dem Antragsformular beigeschlossen war eine Klage des Beschwerdeführers gegen die H AG an das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: belangte Behörde) vom XXXX, Zl. XXXX, wurde das Verfahren, mit welchem Frau XXXX (in der Folge: BF) ein Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.06.2016 zuerkannt wurde, wieder aufgenommen und der Antrag vom 31.05.2016 auf Gewährung des Pflegegeldes abgelehnt. Darüber hinaus wurde das der BF vom 01.06.2016 bis 30.04.2017 zu Unrecht angewiesene Pflegegeld von EUR 3.190,-- rückgefordert. In der rech... mehr lesen...