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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: erstgenannten bekämpften Bescheid (a) sprach das AMS aus, dass die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe ab dem 13.10.2022 mangels Arbeitswilligkeit eingestellt werde, und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde dagegen aus. Der Beschwerdeführer habe innerhalb von einem Kalenderjahr drei zumutbare Stellen als Lkw-Fahrer abgelehnt, die Rückzahlung ode... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am XXXX .10.2022 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, dass er in Indien keine Arbeit habe und deshalb seine Familie ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Mit als Bescheid bezeichneter Erledigung vom 26.09.2022, Zahl: XXXX , sprach das Arbeitsmarktservice [AMS] aus, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 11 AlVG im Zeitraum von 15.08.2022 bis 11.09.2022 kein Arbeitslosengeld erhalte. Nachsicht sei nicht erteilt worden (Aktenzahl der elek... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 14.07.2022 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gemäß § 38 AlVG iVm. § 10 AlVG für den Zeitraum von 15.09.2022 bis 09.11.2022 seinen Anspruch auf Notstandshilfe verloren hat und Nachsicht nicht erteilt wurde. Der angeführte Zeitraum wü... mehr lesen...