Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

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Entscheidungen 31-60 von 708

RS UVS Vorarlberg 2008/08/28 1-787/08

Rechtssatz: Im Fall einer mündlichen Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs 2 KFG muss diese von einem (Hilfs-)Organ der anfragenden Behörde erfolgen. Ein Organ der Kantonspolizei Zürich kann nicht als ein (Hilfs-)Organ der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angesehen werden, selbst wenn das betreffende Schweizer Polizeiorgan über Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz tätig geworden ist. Eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, welche e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 28.08.2008

RS UVS Burgenland 2008/06/27 002/11/07054

Rechtssatz: Der letzte Satz der Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG nimmt die Bestimmungen über die Lenkerauskunft nicht von sämtlichen Anforderungen der Verfassung aus, sondern bloß von jenen, aus denen die Rechte des Beschuldigten, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen, abgeleitet werden. Es handelt sich daher bloß um eine bereichsspezifische Modifizierung der verfassungsrechtlichen Regelungen über die Rechte des Beschuldigten, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen, jedoch nicht um eine ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 27.06.2008

RS UVS Burgenland 2008/06/02 003/06/08048

Rechtssatz: Die Zulassungsbesitzerin hat zur Lenkerauskunft das im Internet unter www.e-government.bgld.gv.at abrufbare Formular verwendet. Dieses ist missverständlich gestaltet. Wenn ein Fahrzeug zur angefragten Zeit nicht gelenkt wurde, kann dies nur unter ?Allfällige Anmerkungen? eingetragen werden. Zuvor müssen jedoch verschiedene Pflichtfelder ausgefüllt werden, wodurch ein Widerspruch entsteht. Der Text der Lenkeranfrage und des Formulars erwecken den Eindruck, dass in jedem Fall das... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.06.2008

TE UVS Salzburg 2008/03/03 7/13901/2-2008nu

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen:   "Angaben zur Tat:   Zeit der Begehung: 30.1.2007   Ort der Begehung: Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung        Karl-Wurmb-Straße 17, S.   Fahrzeug:   KFZ, XXX. (D)   * Sie haben es als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma L. GmbH, aus Auskunftsperson des Kraftfahrzeuges ist, zu verantworten, dass auf schriftliches Verlangen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 03.03.2008

RS UVS Salzburg 2008/03/03 7/13901/2-2008nu

Rechtssatz: Eine GmbH als Zulassungsbesitzerin kann ihre Verpflichtung aus § 103 Abs 2 KFG und § 103a Abs 2 KFG dadurch erfüllen, dass sie den Lenker, eine bestimmte Person, die tatsächlich die Auskunft erteilen kann, oder den Mieter des Fahrzeuges benennt. Vorliegend wurde aber eine andere GmbH als "Auskunftsperson" geführt, obwohl damit eine konkrete (natürliche) Person, welche die Auskunft erteilen kann, nicht gemeint sein konnte; die Eigenschaft der weiteren GmbH als Mieterin wurde übe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 03.03.2008

RS UVS Vorarlberg 2008/01/23 1-616/07

Beachte VfGH 02.06.1973, B 71/73 Rechtssatz: Die Auskunftspflicht nach § 3 Abs 2 des Parkabgabegesetzes setzt nicht voraus, dass derjenige, der ein Kraftfahrzeug auf dem betreffenden Parkplatz abstellt, rechtmäßigerweise wegen einer Übertretung dieses Gesetzes bestraft werden darf. Voraussetzung der Auskunftspflicht ist nur, dass ein Erhebungsorgan ein abgestelltes Fahrzeug auf einer abgabepflichtigen Verkehrsfläche ohne entsprechende Entrichtung der Abgabe feststellt. Ermittlungen z... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 23.01.2008

TE UVS Niederösterreich 2008/01/22 Senat-MI-08-2002

Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt, es als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen ** *** BJ unterlassen zu haben, der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom 13. April 2007, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung darüber Auskunft zu erteilen, wer dieses Fahrzeug am 9. April 2007 um 09,54 Uhr auf der B * bei Straßenkilometer 30,2 gelenkt hat. In seiner Rechtfertigung bzw in seiner Berufung, die sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.01.2008

RS UVS Niederösterreich 2008/01/22 Senat-MI-08-2002

Rechtssatz: Das Interesse an der Aufklärung einer mit Verwaltungsstrafe bedrohten Handlung, aber auch jenes an der Verfügung bestimmter Administrativmaßnahmen (zB Entzug der Lenkberechtigung) sowie allenfalls damit einhergehende mitgeschützte, zivilrechtliche Interessen Dritter bestimmen regelmäßig den durch den Verstoß gegen die Auskunftspflicht verwirklichten Handlungsunwert. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 22.01.2008

TE UVS Niederösterreich 2008/01/09 Senat-GF-07-2099

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   ?Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B**** L*** Rechtsanwälte GesmbH, die Zulassungsbesitzerin des Pkws *-****T ist, zu verantworten, dass diese Unternehmen folgende Verwaltungsübertretung begangen hat:   Zeit: 1.7.2006   Ort: Bezirkshauptmannschaft X, P**************** 17, 2*** X   Fahrzeug: Pkw-*****T   Tatbeschreibung Die Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Kraftfa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.01.2008

RS UVS Niederösterreich 2008/01/09 Senat-GF-07-2099

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug nicht nur von einer einzigen Person benützt, so hat der Zulassungsbesitzer entsprechende Aufzeichnungen zu führen, um die Lenkerauskunft erteilen zu können. Unvollständige oder unrichtige Angaben im Fahrtenbuch stellen für den Zulassungsbesitzer ein Risiko dar, dem er durch entsprechende Aufzeichnungen und deren Kontrolle entgegentreten muss. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.01.2008

TE UVS Tirol 2007/10/29 2007/19/1774-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 18.02.2007 um 17.14 Uhr Tatort: Gries am Brenner, auf der A 13, bei km 24,390 in Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY   Sie haben als Zulassungsbesitzerin des KFZ mit dem Kennzeichen XY, trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 03.05.2007, Zl VK-8403-2007, nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug am 1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.10.2007

TE UVS Steiermark 2007/08/07 30.3-41/2007

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt 3.) vorgeworfen, Sie wurden als Zulassungsbesitzer des Sonstige mit dem Kennzeichen (A) mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18.04.2007 aufgefordert, binnen 2 Wochen ab Zustellung der anfragenden Behörde bekanntzugeben, wer das angeführte Fahrzeug am 12.04.2007 um 07:51 Uhr in der Gemeinde P auf der A /Freiland, StrKm 185.7 gelenkt hat. Sie wären verpflichtet gewesen, diese Auskunft bis 04.05.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.08.2007

RS UVS Steiermark 2007/08/07 30.3-41/2007

Rechtssatz: Auf Grund des klaren Wortlautes des § 103 Abs 2 erster Satz KFG ist eine alternative Anfrage, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt oder zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, unzulässig. Vielmehr muss das Auskunftsverlangen im Sinne des § 103 Abs 2 KFG unmissverständlich deutlich sein (zuletzt VwGH 26.1.2007, 2006/02/0020). Wird der Lenkeranfrage ein Formular zum Ausfüllen beigegeben, wird... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.08.2007

TE UVS Steiermark 2007/06/20 30.14-45/2006

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber als gemäß § 9 Abs 2 VStG nach außen hin verantwortlicher Beauftragter der Firma S Dienstleistungs AG, CH 162, G - diese ist Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen- zur Last gelegt, er habe es unterlassen, der schriftlichen Aufforderung der Behörde vom 20.07.2004, zugestellt am 28.07.2004, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Aufforderung Folge zu leisten. Er habe innerhalb dieser F... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.06.2007

RS UVS Steiermark 2007/06/20 30.14-45/2006

Rechtssatz: Eine Ersatzzustellung eines an eine juristische Person gerichteten Schriftstückes an eine Vertreterin des Vertriebsinnendienstes, die nicht nach § 13 Abs 3 ZustG zur Empfangnahme von Schriftstücken befugt ist, setzt nach § 16 Abs 1 ZustG voraus, dass sich zu diesem Zeitpunkt kein zur Empfangnahme befugter Vertreter an der Abgabestelle der juristischen Person aufhält. Dies gilt auch dann, wenn die Vertreterin des Vertriebsinnendienstes die an die AG gerichtete Lenkeranfrage am E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.06.2007

TE UVS Tirol 2007/02/08 2005/11/3339-7

Mit Schreiben vom 13.10.2005, Zahl VK-23546-2005, wurde F. J. K. gemäß § 103 Abs 2 KFG als Zulassungsbesitzer des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen XY aufgefordert, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land binnen zwei Wochen ab Zustellung die Auskunft zu erteilen, wer das Fahrzeug am 30.04.2005 um 22.24 Uhr in Steinach am Brenner auf der Brennerautobahn Plon A 13, bei km 24.389, in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt hat. Nachdem am 17.10.2005 eine Zustellung an der Abgabestelle in XY, ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.02.2007

TE UVS Tirol 2007/01/29 2006/26/3247-5

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 23.10.2006, Zl VK-9483-2006, wurde Herrn Dr. V. H., V., im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck auf deren schriftliches Verlangen vom 28.08.2006 nicht binnen zwei Wochen Auskunft darüber erteilt, wer das betreffende Kraftfahrzeug am 21.01.2006 von 11.30 Uhr bis 11.59 Uhr gelenkt hat oder wer diese Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.01.2007

TE UVS Tirol 2006/11/28 2006/27/0089-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben als die vom Zulassungsbesitzer zur Auskunftserteilung benannte Person, trotz behördlicher Aufforderung der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 17.05.2005, übernommen am 23.05.2005, binnen zwei Wochen eine falsche Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XY zuletzt vor dem 29.12.2004 um 16.47 Uhr in Innsbruck, Bürgerstraße gegenüber Haus Nr 34 ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.11.2006

TE UVS Tirol 2006/09/26 2006/26/1052-14

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17.03.2006, Zl VK-29950-2005, wurde Frau U. M., XY, im Wesentlichen zur Last gelegt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der T. GmbH, XY, XY, welche Zulassungsbesitzerin des PKWs mit dem Kennzeichen XY ist, unterlassen, der Bezirkshautmannschaft Innsbruck auf deren schriftliches Verlangen vom 19.01.2006 binnen zwei Wochen bekannt zu geben, wer das betreffende Kraftfahrzeug am 19.08.2005 u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.09.2006

TE UVS Tirol 2006/09/13 2006/26/1797-7

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 11.05.2006, Zl VK-3558-2005, wurde Herrn W.-M. S., D-H., zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer des PKWs mit dem deutschen Kennzeichen XY trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 07.12.2005 der Behörde nicht binnen zwei Wochen Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug am 20.07.2005 um 10.56 Uhr auf der B 108 Felbertauernstraße bei Strkm 26,950, Gemeindegebiet Matrei ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2006

TE UVS Tirol 2006/09/13 2006/17/1553-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 10.07.2005 um 15:07 Uhr Tatort: Jochberg, auf der B 161, Strkm 16.135, Bereich Gasthof Alte Wacht Fahrzeug: PKW, XY   Sie haben als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22.09.2005, Zl VK-6923-2005, nicht binnen zwei Wochen der Behörde Auskunft darüber erteilt, wer die... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.09.2006

TE UVS Tirol 2006/06/08 2006/12/1395-2

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 04.04.2006, Zl VK-3534-2006, wurde Herrn M. H. folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 30.01.2006 um 11.27 Uhr Tatort: Gemeinde Terfens, auf der A 12, bei km 53.473, in Fahrtrichtung Osten Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als Zulassungsbesitzer des KFZ mit dem Kennzeichen XY trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21.02.2006, ZI VK-3534-2006, nicht b... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.06.2006

TE UVS Steiermark 2006/05/22 30.16-28/2006

I. Mit dem Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges aufgrund der schriftlichen Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 18.11.2005 eine falsche Lenkerauskunft darüber erteilt, wer das angeführte Kraftfahrzeug am 13.07.2005 um 14.07 Uhr in G, P, Fahrtrichtung Süden, gelenkt hat. Wegen Verletzung des § 103 Abs 2 KFG wurde über ihn daher gemäß § 134 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.05.2006

TE UVS Tirol 2006/05/22 2006/20/1271-2

Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurde der Berufungswerberin jeweils eine Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG vorgeworfen. Der Schuldvorwurf ging jeweils dahin, dass sie als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher benannten Kraftfahrzeuges einer schriftlichen Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck nicht entsprochen und keine Lenkerauskunft erteilt habe. Dadurch habe sie eine Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG gesetzt und wurde über sie jeweils eine Geldstrafe ve... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.05.2006

RS UVS Steiermark 2006/05/22 30.16-28/2006

Rechtssatz: Ein an den Zulassungsbesitzer gerichtetes Verlangen um Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG ist nicht mehr zulässig, wenn gegen den Zulassungsbesitzer bereits eine Strafverfügung wegen des Grunddeliktes (zB einer Übertretung eines Einfahrtverbotes nach § 52a Z 2 StVO) erlassen wurde und das Auskunftsverlangen deshalb erfolgte, weil der Zulassungsbesitzer im Einspruch gegen die Strafverfügung seine Lenkereigenschaft bestritt. Die Behörde hatte somit während der Frist zur Beantwor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.05.2006

TE UVS Burgenland 2006/05/09 003/10/06007

Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte der Berufungswerberin im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen *** der Bezirkshauptmannschaft Oberwart auf ihr schriftliches Verlangen vom 11 07 2005 nicht binnen zwei Wochen nach der am 14 07 2005 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft darüber erteilt zu haben, wer dieses Kraftfahrzeug am 26 05 2005 um 16 10 Uhr im Gemeindegebiet von *** B63 Höhe ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.05.2006

RS UVS Burgenland 2006/05/09 003/10/06007

Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 103 Abs 2 KFG ergibt, und auch von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Bestimmung bestätigt wird (vgl VwGH v 29 04 2003, 2002/02/0203), sieht § 103 Abs 2 KFG - bezogen auf den fließenden Verkehr - ein Verlangen nach Auskunft, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Kraftfahrzeug an einem bestimmten Ort gelenkt hat, nicht vor. Bei einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG steht ? jedenfalls bezogen auf den fließen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.05.2006

RS UVS Vorarlberg 2006/04/11 1-125/06

Rechtssatz: Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in mehreren Urteilen (zB Fischbach-Mavromatis gg Österreich vom 3.5.2005) Folgendes hervorgehoben: Das Kernstück der Beschwerde der Beschwerdeführerin habe darin bestanden, dass sie wegen der Unterlassung bestraft worden sei, eine Information zu erteilen, die sie im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit belasten hätte können. Ein solches Verfahren sei jedoch weder im Zeitpunkt, als die B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 11.04.2006

TE UVS Burgenland 2006/02/01 003/10/06010

Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** dem schriftlichen Verlangen der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 28 02 2005 innerhalb von zwei Wochen nach der am 02 03 2005 erfolgten Zustellung der Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug am 05 01 2005, 15 00 Uhr im Gemeindegebiet von Müllendorf, A3, Strkm 34,0 gelenkt ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 01.02.2006

RS UVS Burgenland 2006/02/01 003/10/06010

Rechtssatz: Dem eindeutigen Wortlaut des § 103 Abs 2 KFG zufolge kann die Behörde hinsichtlich des fließenden Verkehrs (nur) Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt (oder eine nach dem Kennzeichen bestimmten Anhänger verwendet) hat. Die Frage, ob das Kraftfahrzeug zur angefragten Zeit auch an einem ganz bestimmten Ort gelenkt wurde, ist von § 103 Abs 2 KFG nicht gedeckt (vgl VwGH 29 04 2003, 2002/02/0203). Nac... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 01.02.2006

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