Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

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708 Dokumente

Entscheidungen 241-270 von 708

RS UVS Kärnten 2001/08/14 KUVS-939/2/2001

Rechtssatz: Eine deutsche Staatsangehörige, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet und deren  Fahrzeug dort angemeldet ist, ist zur Erteilung der Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG verpflichtet, da durch das der Lenkerauskunft zugrunde liegende Grunddelikt ein ausreichender Inlandsbezug für die Anfrage besteht. Zudem ist gemäß der Auffassung des VwGH Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe immer der Sitz der anfragenden Behörde (vgl. Erkenntnis d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.08.2001

TE UVS Steiermark 2001/08/07 30.14-72/2001

Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der Berufungswerberin als Zulassungsbesitzerin des PKW mit dem Kennzeichen vorgehalten, sie habe am 13.8.1998 in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr in L, im Zuge einer behördlich veranlassten und im Wege der Gendarmerie durchgeführten Lenkererhebung es unterlassen, unverzüglich Auskunft darüber zu erteilen, wer das genannte Fahrzeug am 9.6.1998 um 17.41 Uhr in Münchberg BAB A9, Km 272,4, Richtung Nürnberg gelenkt habe. Sie habe lediglich den Na... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.08.2001

RS UVS Steiermark 2001/08/07 30.14-72/2001

Rechtssatz: Die Strafbarkeit des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs 2 KFG setzt ein bindendes Auskunftsverlangen einer österreichischen Behörde voraus, dem bei sonstiger Strafsanktion zu entsprechen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Lenkererhebung von einem Gendarmeriepostenkommando im Auftrag der Behörde durchgeführt wird. Somit ist eine Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG ausgeschlossen, wenn eine (österreichische) Bezirkshauptmannschaft einem Gendarmeriepostenkommando lediglich den Auftra... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.08.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/27 30.6-47/2001

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei mit Schreiben vom 2.11.2000 (2000/4424) in seiner Funktion als Auskunftsperson für Lenkerauskunft des PKW mit dem Kennzeichen aufgefordert worden, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der anfragenden Behörde bekannt zu geben, wer das angeführte Fahrzeug zum Tatzeitpunkt - am 26.6.2000 um 13.55 Uhr - am angeführten Tatort - Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, Ortsgebiet Wilfersdorf, auf der B 65, Strk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 27.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/27 30.6-47/2001

Rechtssatz: Ein Mitglied einer Rechtsanwaltskanzlei wird vom Zulassungsbesitzer (hier auch Rechtsanwalt) zu Recht als Auskunftspflichtiger nach § 103 Abs 2 KFG angegeben, wenn dieses Kanzleimitglied die Verfügungsgewalt über das Kanzleifahrzeug vom Zulassungsbesitzer (persönlich) als Letzter vor dem nachgefragten Lenkzeitpunkt übernommen hat, und ihm diese Verfügungsgewalt bis dahin vom Zulassungsbesitzer nicht wieder entzogen wurde. Bei diesem Sachverhalt bleibt das Kanzleimitglied auch d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 27.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/20 30.14-50/2001

Mit dem bekämpften Strafbescheid legte die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg dem Berufungswerber unter Punkt 1.) zur Last, er habe am 24.10.1999, um 12.32 Uhr, als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen in der Gemeinde Mooskirchen, Ortsgebiet Mooskirchen, auf der A 2, Strkm. 201.8, in Fahrtrichtung Graz, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 47 km/h überschritten. Unter Punkt 2.) wurde dem Berufungswerber als Zulassungsbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/20 30.14-50/2001

Rechtssatz: Die Angabe einer unrichtigen Adresse in einer Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG stellt dann kein Verschulden im Sinne des § 5 Abs 1 VStG dar, wenn sich der Zulassungsbesitzer die betreffenden Daten des Lenkers vor der Fahrzeugübergabe von unbedenklichen Urkunden (Reisepass, Meldezettel) abgeschrieben hat und sich erst nachher herausstellte, dass der Lenker von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet worden war und die tatsächliche Anschrift trotz Nachforschungen bis zum gegenwär... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.07.2001

RS UVS Kärnten 2001/07/17 KUVS-1104/2/2001

Rechtssatz: Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe gemäß § 103 Abs 2 KFG ist der Sitz der anfragenden Behörde. Dieser Ort ist somit auch Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft (VwGH 31.1.1996, Zahl: 93/03/0156). Das bedeutet, dass bei Nichterteilung der Lenkerauskunft im Ausland der Tatort immer Sitz der anfragenden inländischen Behörde ist und hat dies zur Folge, dass die Tat daher als im Inland begangen anzus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/06/26 30.7-8/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 4.1.2001, GZ.: III/S-3431/00, wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen keine Auskunft darüber erteilt, wer am 22.1.2000 um 18.32 Uhr in Graz 8, Breitenweg 9, Fahrtrichtung Süden, dieses Kraftfahrzeug gelenkt hat, da sie am 9.9.2000 um 15.45 Uhr im Wachzimmer Schillerplatz angegeben hätte, nicht zu wissen, wer zu diesem Zeitpunkt i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.06.2001

RS UVS Steiermark 2001/06/26 30.7-8/2001

Rechtssatz: Wird die behördliche Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG über ein Wachzimmer gestellt, kann der Zulassungsbesitzer grundsätzlich davon ausgehen, dass er die Auskunft im Wachzimmer erteilen kann. Wenn daher der Zulassungsbesitzer nicht darauf hingewiesen wird, dass er die Lenkerauskunft im Strafamt der anfragenden Behörde erteilen müsse, kann ihm ein diesbezügliches Nichtwissen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Begibt sich somit eine Zulassungsbesitzerin innerhalb der eingeräumte... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.06.2001

TE UVS Burgenland 2001/06/15 003/01/01049

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen *** der Bezirkshauptmannschaft Oberwart auf ihr schriftliches Verlangen vom 12 07 2000 nicht binnen zwei Wochen nach der am 18 07 2000 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung eine vollständige Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug zu einem näher bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 15.06.2001

RS UVS Burgenland 2001/06/15 003/01/01049

Rechtssatz: Nach § 103 Abs 2 zweiter Satz KFG 1967 ist Voraussetzung dafür, dass der Zulassungsbesitzer eine auskunftspflichtige Person zu benennen hat, der Umstand, dass er selbst nicht in der Lage ist, die Auskunft zu erteilen. Letzteres trifft ? wenn nicht besondere
Gründe: vorliegen ? dann nicht zu, wenn das Fahrzeug von nahen Angehörigen, die mit dem Zulassungsbesitzer gemeinsam wohnen, benützt wird. In solchen Fällen hat der Zulassungsbesitzer selbst der Auskunftspflicht nachzukommen.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 15.06.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/05/17 Senat-MD-00-085

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe der Bezirkshauptmannschaft über deren schriftliches Verlangen keine Auskunft darüber erteilt, wer ein bestimmtes Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt habe. Sie sei von der Zulassungsbesitzerin als Auskunftspflichtige bekanntgegeben worden. Sie habe lediglich drei Personen ohne genaue Adresse der Behörde bekanntgegeben.   Hiefür wurde über die Beschuldigte eine Geldstrafe in der Höhe von S 200... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.05.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/05/17 Senat-MD-00-085

Rechtssatz: Die Auskunftspflicht betrifft in erster Linie den Zulassungsbesitzer. Lediglich für den Fall, dass der Zulassungsbesitzer selbst die Auskunft nicht erteilen kann ? beispielsweise wenn er das Fahrzeug einer anderen Person für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt hat und diese andere Person daher die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug inne hatte ?, kann die Auskunftspflicht auf diese andere Person übergehen. Eine Delegierung der Auskunftspflicht findet dahe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.05.2001

TE UVS Salzburg 2001/05/14 7/11469/2-2000th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen befugtes Organ der Zulassungsbesitzerin/Halterin ?E. Jürgen und G. Gdbr?, R-Straße 18 in D-K etabliert, gemäß § 9 Abs 1 VStG 1991 zu verantworten, dass es diese unterließ, der Bundespolizeidirektion Salzburg auf die Lenkererhebung vom 3.2.2000 Auskunft darüber zu erteilen, wer das Kraftfahrzeug mit dem polizeilichen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 14.05.2001

RS UVS Salzburg 2001/05/14 7/11469/2-2000th

Rechtssatz: Ein Fahrzeughalter nach den deutschen Rechtsvorschriften ist hinsichtlich der in § 103 Abs 2 KFG normierten Verpflichtungen mit dem österreichischen Begriff ?Zulassungsbesitzer? gleich zu setzen, was bedeutet, dass die Verpflichtungen des § 103 Abs 2 KFG bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen den jeweiligen Fahrzeughalter treffen. Demgemäss ist auch das Auskunftsbegehren gemäß § 103 Abs 2 KFG in solchen Fällen an den Fahrzeughalter zu richten und dieser als Empfänger zu bez... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 14.05.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/04/05 Senat-PL-00-175

Die Bezirkshauptmannschaft x hat gegen den Beschuldigten das Straferkenntnis vom xx, 3-*****-**, erlassen. In diesem Bescheid wird angelastet, der Beschuldigte habe als Verfügungsberechtigter des KFZ ** ***** in der Zeit vom *** bis *** der Bezirkshauptmannschaft y über deren schriftliche Anfrage vom ***, 3-*****-**, entgegen § 103 Abs 2 KFG 1967 nicht innerhalb von zwei Wochen eine richtige Auskunft erteilt, wer das genannte Kraftfahrzeug am *** um 14,49 Uhr im Gemeindegebiet von V*******... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.04.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/04/05 Senat-PL-00-175

Rechtssatz: Wird vom Zulassungsbesitzer eine Person benannt, welche die Auskunft erteilen kann, so trifft diese die Auskunftspflicht. Benennt diese Person eine weitere Person als diejenige, welche die Auskunft erteilen kann, dann ist der Tatbestand der Nichterteilung der Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG 1967 durch den Zulassungsbesitzer erfüllt, eine weitere Nachforschung durch eine Kette von Anfragebriefen hat seitens der Behörde zu unterbleiben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.04.2001

TE UVS Burgenland 2001/03/06 003/06/01012

Mit Schreiben vom 24 10 2000 hat die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf die *** GmbH aufgefordert, sie möge als Zulassungsbesitzerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** schriftlich binnen zwei Wochen Auskunft darüber erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 26 08 2000 an einer näher bezeichneten Stelle der B 65 gelenkt habe. Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis  wurde der Beschuldigten als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche des Zulassungsbesitzers des Anhängers mit dem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 06.03.2001

RS UVS Burgenland 2001/03/06 003/06/01012

Rechtssatz: Sachverhalt: Die Lenkeranfrage lautete dahingehend, als Zulassungsbesitzer eines ?KFZ" Auskunft darüber zu erteilen, ?wer dieses Kraftfahrzeug? zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort ?gelenkt hat?. Die Bestrafung erfolgte, weil er als Zulassungsbesitzer eines ?Anhängers? nicht bekannt gegeben hat, wer den ?Anhänger? zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ?verwendet hat?. Kraftfahrzeuge und Anhänger sind nach den Definitionen des § 2 Z 1 (Kraftfahrz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 06.03.2001

RS UVS Kärnten 2001/02/02 KUVS-90/2/2001

Rechtssatz: Die Lenkeranfrage hat derart zu lauten, dass vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber verlangt wird, wer ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Fahrzeug zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat, sodass es dort zu einem näher umschriebenen Zeitpunkt bzw. Zeitraum gestanden ist. Bezieht sich die Anfrage auf einen Zeitraum, während dem das Fahrzeug bereits abgestellt war, entspricht das Auskunftsverlangen nicht dem Gesetz und konnte dieses Schreibe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.02.2001

RS UVS Kärnten 2001/01/25 KUVS-943/4/2000

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat durch die Mitteilung an die Behörde, dass ein "naher Verwandter" das Fahrzeug gelenkt hat, seiner Verpflichtung nach § 103 Abs. 2 KFG nicht entsprochen, da dass auf § 38 VStG gestützte Entschlagungsrecht gemäß der im § 103 Abs. 2 KFG enthaltenen Verfassungsbestimmungen, das Recht auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, zurückzutreten hat. Schlagworte Lenker; Lenkerauskunft, Lenkerauskunftspflicht,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.01.2001

RS UVS Kärnten 2001/01/10 KUVS-14/2/2001

Rechtssatz: Der Beschuldigte erfüllt den ihm zur Last gelegten Tatbestand, wenn er mit seiner erteilten Auskunft zwar dem Auskunftsverlangen der Behörde formell nachkommt, die erteilte Auskunft jedoch inhaltlich nicht den Kriterien des § 103 Abs. 2 KFG entsprach (vgl. VwGH vom 30.09.1998, 98/02/0070). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Vorschrift ist die Erteilung einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft der Nichterteilung einer Auskunft gleichzuhalten. E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.01.2001

RS UVS Kärnten 2001/01/08 KUVS-570/4/2000

Rechtssatz: Erklärt der Beschuldigte aufgrund einer Einvernahme vor dem Gendarmerieposten zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort das Fahrzeug selbst gelenkt zu haben, so ist dies eine unrichtige Lenkerauskunft dann, wenn der Beschuldigte im Zuge des weiteren Verfahrens erklärt, dass nicht er sondern die Zeugin A gefahren ist und die Zeugin A im Beweisverfahren dies auch bestätigt. Schlagworte Lenker, Lenkerauskunft, Auskunft, Auskunftspflicht, Auskunftswahrheit, falsche Auskunft, unric... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.2001

RS UVS Kärnten 2000/12/27 KUVS-1511/2/2000

Rechtssatz: Wer mitteilt, dass er das Fahrzeug zum angefragten Zeitpunkt nicht selbst gelenkt hat, er auch nicht in der Lage sei, bekannt zu geben, wer der Fahrer gewesen ist und er auch eine Auskunftsperson nicht benennen kann, so hat er keine Lenkerauskunft erstattet, so dass er den Tatbestand des § 103 Abs. 2 KFG verwirklicht hat. Schlagworte Lenker, Lenkerauskunft, Auskunft, Auskunftspflicht, Auskunftsperson, Auskunftsverweigerung, Fahrer mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.12.2000

RS UVS Kärnten 2000/12/27 KUVS-1436/2/2000

Rechtssatz: Im Verfahren hinsichtlich der Lenkerauskunft schlägt der Einwand des Beschuldigten, dass er sich auf das ihm nach deutschen Recht zustehende Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 Abs. 1 StPO berufe, nicht durch, da Erfüllungsort der Auskunftserteilung der Ort ist, an dem die geschuldete Handlung vorzunehmen ist, somit der Sitz der anfragenden Behörde, der auch der Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft, ist. Da der Tatort somit in Öste... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.12.2000

RS UVS Kärnten 2000/12/18 KUVS-342/5/2000

Rechtssatz: Macht der Beschuldigte eine im Ausland lebende Person als Lenker des Kraftfahrzeuges der Behörde namhaft und scheitert der Versuch der Behörde, mit dem vom Beschuldigten angegebenen Lenker in Kontakt zu treten, so ist der Zulassungsbesitzer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht im Verwaltungsstrafverfahren verpflichtet, zumindest die Existenz dieser Person und deren Aufenthalt im Inland zur fraglichen Zeit - darüber hinaus aber auch die Überlassung des Fahrzeuges an diese - glaub... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.12.2000

RS UVS Vorarlberg 2000/11/29 1-0546/00

Rechtssatz: Eine Lenkeranfrage, die es offen lässt, ob die angefragte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug gelenkt, verwendet oder zuletzt abgestellt hat, ist zu unpräzise, mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.11.2000

TE UVS Steiermark 2000/08/24 30.11-27/2000-2

Das Landesgendarmeriekommando Steiermark - Verkehrsabteilung zeigte am 7.5.1998 bei der Bezirkshauptmannschaft Murau an, dass der Lenker des LKWs mit dem Kennzeichen K am 20.4.1998 um 13.47 Uhr auf der B 83 bei Strkm 18,400 im Gemeindegebiet von Dürnstein die im Ortsgebiet von Wildbad Einöd zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten habe. Am 22.6.1998 erließ die Bezirkshauptmannschaft Murau gegen die F L GesmbH eine Anonymverfügung mit einer Geldstrafe von S 700,-... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.08.2000

RS UVS Steiermark 2000/08/24 30.11-27/2000

Rechtssatz: Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nach § 103 Abs 2 KFG stellt die Eigenschaft dar, nach der der zu Bestrafende verpflichtet gewesen wäre, den Lenker bekanntzugeben. In der Regel ist dies die Eigenschaft als Zulassungsbesitzer. Eine derartige Pflicht kann jemanden aber auch als Auskunftspflichtigen treffen oder im Falle von Probe- und Überstellungsfahrten als Besitzer dieser Bewilligung. Da der L.GesmbH nach den Speicherauszügen der Bupol K. Überstellungsfahrten bewilligt wurd... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.08.2000

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