Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

708 Dokumente

Entscheidungen 361-390 von 708

RS UVS Kärnten 1998/01/20 KUVS-40/1/98

Rechtssatz: Gibt der Zulassungsbesitzer wegen Überlassung des Fahrzeuges an andere vier Personen bekannt, die mit dem Fahrzeug gefahren sind, so liegt trotzdem eine Verletzung der Auskunftspflicht vor (so auch VwGH 15.5.1990, 89/02/0206 u.v.a.). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/12 KUVS-1737/1/97

Rechtssatz: Erteilt der ausländische Zulassungsbesitzer die Auskunft, daß im fraglichen Zeitraum drei Familienmitglieder das Fahrzeug gelenkt haben, aber hinsichtlich Familienmitglieder nach deutschem Recht ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe, so exkulpiert das nicht, da mit dieser Mitteilung der Beschuldigte seiner Auskunftspflicht nicht nachkam. Überdies sei die Vorgehensweise EMRK-konform, weil sich die Europäische Kommission für Menschenrechte in ihrer Entscheidung vom 11.10.1989, Za... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.01.1998

RS UVS Oberösterreich 1997/12/30 VwSen-104989/2/Ga/Ha

Rechtssatz: Gemäß § 103 Abs.2 KFG kann die Behörde Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen determiniertes Kraftfahrzeug gelenkt oder einen nach dem Kennzeichen bestimmten Anhänger verwendet hat bzw zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Diese Auskünfte, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen, hat der Zulassungsbesitzer, im Falle von Probe- oder von Überstellungsfahrt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.1997

TE UVS Burgenland 1997/12/10 03/01/97117

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges dem Verlangen der Behörde, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Zustellung (20 05 1997) der Aufforderung vom 13 05 1997, Auskunft darüber zu erteilen, wer am 19 04 1997 um 11 04 Uhr auf der B 50, Straßenkilometer 22,1, in               , in Fahrtrichtung Winden am See dieses Kraftfahrzeug gelenkt hat, insofern nicht entsproch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 10.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/12/05 KUVS-1609/1/97

Rechtssatz: Beruft sich der Beschuldigte auf ein Schreiben, welches von ihm vor der Lenkerauskunftsaufforderung vom 7.1.1997 der Behörde erster Instanz übermittelt worden ist - bei der Bezirkshauptmannschaft A ist ein derartiges Schreiben nie eingelangt - so kann dies nicht als exkulpierend herangezogen werden, weil der Beschuldigte der gesetzlichen Verpflichtung im Sinne des § 103 Abs 2 KFG binnen zwei Wochen nach Erhalt der Lenkerauskunftsaufforderung, also beginnend ab 16.1.1997, nachzu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.12.1997

TE UVS Steiermark 1997/12/01 30.10-133/97

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Zulassungsbesitzer (= Fahrzeughalter) des PKW mit dem deutschen Kennzeichen B-DE 4706 unterlassen, binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 29.10.1997, GZ.: 15.1 1996/6690, deren anfragenden Behörde den Namen und die Anschrift jener Person bekanntzugeben, die am 11.9.1996 um 13.04 Uhr in Steyeregg, Bez. A-853... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 01.12.1997

TE UVS Burgenland 1997/12/01 03/01/97116

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf auf ihr schriftliches Verlangen vom 13 05 1997 nicht binnen zwei Wochen nach der am 21 05 1997 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung in Deutschland Auskunft darüber erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelenkt habe. Sie habe da... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 01.12.1997

RS UVS Steiermark 1997/12/01 30.10-133/97

Rechtssatz: Das im Straferkenntnis falsch wiedergegebene Datum des nicht beantworteten Auskunftsverlangens nach § 103 Abs 2 KFG kann aufgrund einer rechtzeitigen und richtigen Verfolgungshandlung richtiggestellt werden. Schlagworte Lenkererhebung Auskunftspflicht Datum Berichtigung Verfolgungshandlung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/27 KUVS-1596/1/97

Rechtssatz: Die Aufforderung gemäß § 103 Abs 2 KFG ist dann an den Rechtsanwalt der Partei zuzustellen, wenn die Partei diesem Rechtsanwalt Vertretungsvollmacht in jenem Verwaltungsstrafverfahren erteilt hat, welches Anlaß zur behördlichen Anfrage gegeben hat (VwGH 6.10.1982, 81/03/0229 uva). Liegt im Sinne des § 9 Abs 1 Zustellgesetz ein ausgewiesenes auch die Zustellung von Schriftstücken umfaßendes Bevollmächtigungsverhältnis vor, ist auch eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG zur Lenk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.11.1997

TE UVS Wien 1997/11/18 03/P/15/444/97

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als vom Zulassungsbesitzer (Karl Franz So) namhaft gemachter Auskunftspflichtiger unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21.5.1996, zugestellt am 13.6.1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen mitzuteilen, wer das Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-2B am 15.2.1996 um 15.54 h in Wien, S-gasse vorschriftswidrig abgestellt habe. Wegen Übertretung des § 103 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/17 KUVS-1522/1/97

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, daß das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, schlägt nicht durch, da gerade dann, wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich von einer einzigen Person benutzt wird, der Zulassungsbesitzer, wenn er die verlangte Auskunft sonst nicht erteilen kann, entsprechende Aufzeichnungen zu führen hat bzw wenn ihm dies nicht möglich ist, führen zu lassen hat, aus denen unverzüglich entnommen werden kann, wer das Fahrzeug jeweils gelenkt hat (VwGH 15.5.1990... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/07 KUVS-1159/2/97

Rechtssatz: Mit Erkenntnis vom 31.1.1956, Zl 93/03/0156, hat der Verwaltungsgerichtshof durch den verstärkten Senat ausgesprochen, daß Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe gemäß § 103 Abs 2 KFG der Sitz der anfragenden Behörde ist. Dieser Ort ist somit auch Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft. Aufgrund dieses Erkenntnisses ist daher bei Nichterteilung der Lenkerauskunft Tatort immer Sitz der anfragenden Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/06 KUVS-668/2/97

Rechtssatz: Übergibt der ausländische Zulassungsbesitzer sein Fahrzeug dem Beschuldigten-Sohn und einem Freund des Sohnes zu einer Urlaubsfahrt und erklärt der Beschuldigte auf Anfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG nicht mehr zu wissen, ob er oder sein Freund auf der Urlaubsfahrt - sie wechseln sich einander beim Fahren ab - zum Tatzeitpunkt am Tatort das Fahrzeug lenkte, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil er auch als ausländischer Lenker verpflichtet ist, entsprechende Lenk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/31 KUVS-1332/4/96

Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/30 KUVS-976/3/97

Rechtssatz: Die Angabe "Manila/Philippinen" und die Angabe einer unzureichenden Urlaubsanschrift entspricht nicht der Erfüllung der geforderten behördlichen Anfrage nach § 103 liegt deshalb eine Verletzung der Auskunftspflicht vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/29 KUVS-1428/2/97

Rechtssatz: Von der Auskunftspflicht gemäß § 103 Abs 2 KFG ist eine Rechtsanwältin mit dem Hinweis, die Auskunftsaufforderung nicht persönlich erhalten zu haben, u.a. dann nicht exkulpiert, wenn das Aufforderungsschreiben an den in der Rechtsanwaltskanzlei anwesenden Kanzleibediensteten rechtswirksam zugestellt wurde. Ist der Empfänger nämlich eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, so ist die Sendung in deren Kanzlei zuzustellen und darf an jeden dort anwesenden Angestel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/29 KUVS-1156/1/97

Rechtssatz: Selbst wenn der Beschuldigte eine richtige Lenkerauskunft erteilt hat, ändert dies nichts an seinem tatbildmäßigen Verhalten, da eine nach Ablauf der zweiwöchigen Frist richtig erteilte Lenkerauskunft durch den Zulassungsbesitzer an der Tatbestandsverwirklichung nichts zu ändern vermag (VwGH 28.2.1996, Zahl: 96/03/0028 uvs). Das Vorbringen des Beschuldigten - ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Beweismittel -, daß die Behörde nicht erhoben habe, ob die Zustellung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/24 KUVS-1436/1/97

Rechtssatz: Die Erklärung des Beschuldigten, er könne nicht mehr angeben, wer den PKW zur Tatzeit gelenkt hat, weil das Fahrzeug möglicherweise von seiner Ehegattin oder anderen Feriengästen gelenkt worden sei und aufgrund der vergangenen Zeit eine Ermittlung des Lenkers nicht mehr möglich ist, hat auch den relevanten Inhalt, daß der Beschuldigte mangels Aufzeichnungen keine Auskunft darüber erteilen kann, wem er das mehreren Personen zur Benützung zur Verfügung stehende Fahrzeug konkret z... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/23 KUVS-1410/1/97

Rechtssatz: Die ausländische Gesellschaft mbH als Zulassungsbesitzerin ist durch den verantwortlichen Vertretungsbefugten verpflichtet Auskunft über den Lenker des zugelassenen Fahrzeuges zu geben und kann der Hinweis, daß mehrere Personen das Fahrzeug benützen, nicht exkulpieren, da gerade dann, wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich von einer einzigen Person benutzt wird, der Zulassungsbesitzer, wenn er die verlangte Auskunft sonst nicht erteilen kann, entsprechende Aufzeichnungen zu füh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/10 KUVS-1278/1/97

Rechtssatz: Macht der Beschuldigte in seiner Lenkerauskunft keinen Fahrzeuglenker namhaft, ist er seiner Auskuftspflicht nicht nachgekommen und hat er den Tatbestand des § 103 Abs 2 KFG verwirklicht. Der Hinweis des Beschuldigten, daß er auch deswegen nicht in der Lage sei Lenkerauskunft zu erteilen, weil der angefragte Zeitpunkt schon so lange zurückliege, schlägt nicht durch, da das Gesetz keine zeitliche Beschränkung der Auskunftspflicht bzw der Aufbewahrung von Aufzeichnungen, um diese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/30 KUVS-1337/1/97

Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG liegt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen festgestellt werden kann. Die Erklärung des Beschuldigten, er könne nicht mehr angeben, wer zur Tatzeit seinen PKW gelenkt hat, weil er das Fahrzeug einer ihm unbekannten Person, welche es kaufen wollte, zur Verfügung gestellt hat, hat auch den relevanten Inhalt, daß der Beschuldigte mangels Au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/30 KUVS-1161/1/97

Rechtssatz: Selbst wenn die Beschuldigte eine richtige Lenkerauskunft erteilt bleibt sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn diese richtige Lenkerauskunft erst nach Ablauf der zweiwöchigen Frist durch den Zulassungsbesitzer erfolgt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.1997

TE UVS Steiermark 1997/09/29 30.17-112/97

Auf Grund des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund eines Vorfalles vom 4.8.1995 wurde am 25.8.1995 eine Zulassungsanfrage durchgeführt. Diese ergab, daß in der Zulassungsdatei der Bundespolizeidirektion Wien als Zulassungsbesitzer des PKW mit dem Kennzeichen W-113 GI die Firma mit der Geschäftsadresse in W eingetragen war. Am 11.9.1995 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg an diese Firma unter der oben ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/29 30.17-112/97

Rechtssatz: Die Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG wurde zutreffend an die VFG Versicherungsvermittlung und Finanzberatung GesmbH in W" gerichtet, wenn diese GesmbH als Zulassungsbesitzerin der betreffenden PKW eingetragen war und deren Rechtsnachfolgerin zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangen "VFG Vorsorge Finanzierungsconsulting GesmbH in W" (gleich blieben Rechtsform, Geschäftsanschrift, Kapital, Bilanzstichtag für den Jahresabschluß udgl.) nicht der Zulassungsbehörde im Sinne des § 42 KF... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.09.1997

TE UVS Burgenland 1997/09/16 03/01/97068

Aus der Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland-Verkehrsabteilung-Außenstelle Oberwart vom 04 12 1996 und dem beiliegenden Radarfoto ergibt sich, daß am Fahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen          am 22 11 1996 an einem bestimmten Tatort eine Geschwindigkeit von 139 km/h gemessen wurde. Auf dem Radarfoto ist weiters die Zeitangabe wie folgt ersichtlich: 0 00 57.   In weiterer Folge wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Oberwart mit Schreiben vom 03 01 1997 an d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 16.09.1997

RS UVS Burgenland 1997/09/16 03/01/97068

Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG berechtigt die Behörde nicht, willkürlich vorzugehen und grundlos eine Auskunft zu verlangen. Eine Lenkeranfrage hat den genauen Zeitpunkt jenes Ereignisses, für das die Anfrage gestellt wurde, zu enthalten. Wird ein falscher Zeitpunkt, der in keinem Zusammenhang mit einem Verwaltungsstrafverfahren oder einem sonstigen Ereignis steht, das zur Lenkeranfrage berechtigt, angegeben, ist der Zulassungsbesitzer nicht verpflichtet, diese zu beantworten. Er kann daher ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 16.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/15 KUVS-1067/4/97

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen (Erkenntnis vom 31.1.1996, Zahl: 93/03/0156), daß der Erfüllungsort der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Lenkerbekanntgabe gemäß § 103 Abs 2 KFG der Sitz der anfragenden Behörde ist. Dieser Ort ist somit auch Tatort der Unterlassung der Erteilung einer richtigen und rechtzeitigen Auskunft. Aufgrund dieses Erkenntnisses ist daher bei Nichterteilung der Lenkerauskunft im Ausland der Tatort immer Sitz der anfragenden inländische... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1997

TE UVS Burgenland 1997/09/09 03/01/97079

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er sei als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges dem Verlangen der Behörde, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Zustellung (28 03 1996) der Aufforderung vom 18 03 1996, Auskunft darüber zu erteilen, wer am 02 02 1996 um 16 35 Uhr in , in Fahrtrichtung Weiden am See das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen          gelenkt habe, insofern nicht nachgekommen, als er nicht den Namen und die Anschrift diese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/05 KUVS-746/1/97

Rechtssatz: Kann der Beschuldigte nicht mehr feststellen, wer das Fahrzeug am Tatort zur Tatzeit lenkte und erst im Berufungsverfahren - also verspätet - mehrere Personen als Lenker nennt, so liegt eine Verletzung der Auskunftspflicht vor (VwGH, verstärkter Senat vom 2.7.1980, VwSlg 10 192 A, 15.5.1990, 89/02/0206). Die Erklärung des Beschuldigten, er könne nicht mehr angeben, wer den PKW zur Tatzeit abgestellt hat, weil das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren werden konnte, hat auch d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/05 KUVS-427/1/97

Rechtssatz: Die Erteilung einer unrichtigen und unvollständigen Auskunft ist der Nichterteilung einer Auskunft gleichzuhalten. Der Umstand, daß der Beschuldigten bei der ursprünglichen Auskunft ein Irrtum unterlaufen sei, den sie in weiterer Folge aufgedeckt habe, sobald sie dies bemerkt habe, kann ebenfalls nicht strafbefreiend wirken, zumal dieses Vorbringen zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens nicht ausreicht. Die Beschuldigte hätte durch das Führen entsprechender Aufzeichnungen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.09.1997

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