Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 451-480 von 708

TE UVS Burgenland 1996/11/21 03/01/96061

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe als Zulassungsbesitzerin eines bestimmten Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gegenüber nicht binnen zwei Wochen nach deren schriftlichen Aufforderung Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gelenkt habe. Es wurde über sie eine Geldstrafe über S 1000,-- verhängt.   Über die fristgerecht eingebrachte Berufun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 21.11.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/11/21 1-0864/96

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 12.8.1994, Zl. 94/02/0241, zum Ausdruck gebracht, daß eine unleserlich erteilte Auskunft im Sinne des §103 Abs2 KFG keine "klare Auskunft", wie dies von der Judikatur bei Anfragen nach der zitierten Gesetzesstelle verlangt werde, darstelle. Der Verwaltungssenat ist im Umkehrschluß zur Auffassung gelangt, daß eine unleserliche (kaum lesbare) Anfrage im Sinne des §103 Abs2 KFG durch eine Behörde keine Verpflichtung begründen kann, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.11.1996

RS UVS Kärnten 1996/10/30 KUVS-1093/1/96

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 103 Abs 2 KFG legt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit festgestellt werden kann, weshalb es Sinn und Zweck dieser Regelung ist, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermöglichen. Erklärt der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer, daß das Fahrzeug von vier Personen im Wechsel gelenk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.10.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/09/10 VwSen-103940/6/Br

Rechtssatz: Unterlassung der Auskunftserteilung durch ausländische KFZ-Lenkerin. Unbestritten ist, daß die - ausländische - Berufungswerberin die ihr von der Erstbehörde zugegangene Aufforderung zur Erteilung der Lenkerauskunft bewußt unbeantwortet ließ. Das der Berufungswerberin zugegangene Formular hatte auch den Hinweis zum Inhalt, daß eine Nichterteilung der Auskunft strafbar sei. Ebenfalls war darin enthalten, an welchem Ort mit dem Fahrzeug der Berufungswerberin eine Übertretung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.09.1996

TE UVS Steiermark 1996/09/05 30.8-83/96

In dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung wurde der Berufungswerber im Punkt 1.) wegen einer Übertretung des § 103 Abs 2 KFG mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft, da dieser in seiner Eigenschaft als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Fahrzeuges binnen zwei Wochen der Behörde keinen Lenker bekanntgegeben hat, der an einem genau angegebenen Tatort und präzisierten Tatzeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.09.1996

RS UVS Steiermark 1996/09/05 30.8-83/96

Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer hat die verspätete Beantwortung der an seine Postbevollmächtigte ordnungsgemäß zugestellten Lenkeranfrage auch dann zu verantworten, wenn er von der Bevollmächtigten aufgrund persönlicher Probleme nicht über die Lenkeranfrage informiert wurde. So hatte er mit der zwischenzeitlich von ihm geschiedenen Postbevollmächtigten kaum noch Kontakt gehabt, jedoch die Postvollmacht trotz Anratens des Postamtleiters nicht widerrufen. Daher war im Außenverhältnis von ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.09.1996

TE UVS Steiermark 1996/09/04 30.3-31/96

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "es als hinsichtlich kraftfahrrechtlichen Agenden im Sinne des § 9 VStG 1991 verantwortlicher Beauftragter der A. Transport- und Schotter GmbH, etabliert in W., E. 64, im Hinblick auf die Verpflichtungen eines Zulassungsbesitzers unterlassen, binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 27.09.1995, GZ: 15.1 1995/12236, der Behörde den Namen und die... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.09.1996

RS UVS Steiermark 1996/09/04 30.3-31/96

Rechtssatz: Eine Übertretung des § 103 Abs 2 KFG stellt ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG dar (VwGH 6.3.1979, 2093/77; 7.7.1989, 89/18/0055). Daß die erwünschte Auskunft bei der Bezirkshauptmannschaft nicht einlangte, wird vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, jedoch verwies er auf die Behauptung des Herrn A., daß dieser die gewünschte Auskunft fristgerecht an die Behörde übermittelt habe. Auch sei der Berufungswerber überraschend erkrankt und hätte sei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.09.1996

TE UVS Steiermark 1996/08/29 30.3-20/96

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, "Sie wurden mit Schreiben vom 28.10.1994 aufgefordert, als Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen K 266.119 binnen 14 Tagen nach Zustellung der Behörde (BH Judenburg) bekanntzugeben, wer das angeführte Fahrzeug am 03.07.1994 um 17.57 Uhr in St. Georgen ob Judenburg, StrKm 10.400 gelenkt bzw. abgestellt hat. Sie wären verpflichtet gewesen, diese Auskunft bis 18.11.1994 zu erteilen. Sie haben diese Ausku... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/27 KUVS-1020/1/96

Rechtssatz: Kann der Beschuldigte die Lenkerauskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die diese Auskunft erteilen kann. Diese trifft dann die Auskunftspflicht; die Angaben des Auskunftspflichtigen entbinden die Behörde nicht diese Angaben zu überprüfen, wenn dies nach den Umständen des Falles geboten erscheint. Die Auskunft ist unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen zwei Wochen nach Zustellung zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne entsprechend... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/08/13 KUVS-469/12/96

Rechtssatz: Fährt der Beschuldigte mit seiner Ehefrau nach Österreich auf Urlaub und wechseln sich die Eheleute beim Fahren des Fahrzeuges regelmäßig ab und teilt diesen Sachverhalt der beschuldigte Zulassungsbesitzer auch der Behörde mit, verbunden mit dem Hinweis die Gattin als Zeugin einzuvernehmen, so hat der Beschuldigte sämtliche zumutbare Anstrengungen unternommen, um den tatsächlichen Fahrzeuglenker zum Tatzeitpunkt zu ermitteln, da er seine Verantwortung nicht bloß darauf stützte,... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.08.1996

TE UVS Tirol 1996/08/09 12/115-1/1996

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe trotz der Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 12.03.1996, als verantwortlicher Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 01.08.1995, in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.15 Uhr, anläßlich einer in Kitzbühel, Bichlstraße, vor dem Haus Nr 10, begangenen Verwaltungsübertretung abgestellt habe. Er habe dadur... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.08.1996

TE UVS Wien 1996/08/05 03/V/15/186/96

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-68 unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 11.8.1995, zugestellt am 16.8.1995, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 30.7.1995 von 19.13 - 19.15 Uhr in Wien, G-straße gegenüber 14 - R-gasse gelenkt habe. Wegen Übertretung des § 103 Abs 2 KFG wurde gemäß § 134 K... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.08.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/08/02 VwSen-103823/6/Br

Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. auch Erk. vom 29.9.1993, Zl. 93/02/0191) liegt der Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit festgestellt werden kann, weshalb es Sinn und Zweck dieser Regelung ist, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermögl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.08.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/14 KUVS-170/2/96

Rechtssatz: Die Auskunft des handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH als Zulassungsbesitzerin ..."daß mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug täglich fünf bis acht Personen unterwegs seien und es ihm daher unmöglich sei, zu eruieren, wer das Kraftfahrzeug zum angefragten Zeitpunkt an dem in der Lenkerauskunft näher bezeichneten Ort abgestellt habe ..." erfüllt den Tatbestand nach § 103 Abs 2 KFG. Gerade dann, wenn ein Fahrzeug nicht ausschließlich allein nur von einer einzigen P... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/06/13 KUVS-384/2/96

Rechtssatz: Gibt die Beschuldigte in ihrer Lenkerauskunft alternativ an, daß sie selbst das Fahrzeug am bekanntgegebenen Ort abgestellt hat, andererseits jedoch mitteilt, daß eine in Italien wohnhafte Person das Fahrzeug am bekanntgegebenen Ort abgestellt habe bzw diese Person die Auskunftspflicht treffe, kommt sie ihrer Pflicht als Zulassungsbesitzerin zur Auskunftserteilung nicht nach und verwirklicht das Tatbild des § 103 Abs 2 KFG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.06.1996

TE UVS Niederösterreich 1996/05/28 Senat-GF-96-450

Die Bezirkshauptmannschaft xx bestrafte den Berufungswerber H H mit Erkenntnis vom 16.1.1996, Zl 3-****-95, wegen Verwaltungsübertretung nach den §134 Abs. 1 und § 103 Abs. 2 KFG mit Geldstrafe in der Höhe von öS 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage, Kostenbeitrag öS 1.000,--), weil er, so der Spruch: des angefochtenen Erkenntnisses, es als Zulassungsbesitzer des PKW mit dem Kennzeichen W-***XW am 3.4.1995 in G***-E*****dorf, L****straße ** unterlassen hat, der BH xx über deren schrift... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.05.1996

RS UVS Niederösterreich 1996/05/28 Senat-GF-96-450

Rechtssatz: Trifft der Zulassungsbesitzer bei Verlust eines Fahrzeugschlüssels keine Maßnahmen, die den unbefugten Gebrauch des Fahrzeuges zu verhindern imstande sind, dann ist ihm die faktische Unmöglichkeit, eine Lenkerauskunft bei Verwendung des Fahrzeuges durch eine unbekannte Person zu erteilen, verwaltungsstrafrechtlich zuzurechnen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.05.1996

TE UVS Steiermark 1996/05/24 30.16-89/95

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe einer an ihn als Zulassungsbesitzer gerichteten schriftlichen Aufforderung der Bundespolizeidirektion W. vom 18.11.1993 auf Bekanntgabe binnen zwei Wochen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug an einem näher bestimmten Ort und einer näher bestimmten Zeit in W. abgestellt hat, binnen zwei Wochen nach Zustellung nicht befolgt und dadurch eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.05.1996

RS UVS Steiermark 1996/05/24 30.16-89/95

Rechtssatz: Nur eine Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG wird begangen, wenn die zwei an den Zulassungsbesitzer (offenbar EDV-unterstützten) Lenkererhebungen inhaltlich völlig gleichlautend sind und ein und denselben Tatort sowie ein und dieselbe Tatzeit betreffen. In so einem Falle kann nämlich nur eine Nichterteilung derselben Auskunft (also ein Delikt) verfolgt und bestraft werden. Hinsichtlich des Tatortes der Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG wird auf VwGH 31.1.1996, 93/03/0156, verwiesen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.05.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/05/21 1-0404/96

Rechtssatz: In den Fällen, in denen Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts ist, ist das Verlangen um Lenkerauskunft direkt an die betreffende juristische Person bzw. Personengesellschaft zu richten. Ist aber die Auskunft nicht dem Gesetz entsprechend verlangt worden - maßgebend ist die Zustellverfügung -, so ist eine etwaige unrichtige (unvollständige) Auskunft nicht strafbar (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 9.12.1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 21.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/08 KUVS-649/1/96

Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG sieht keine bestimmte Form für die Erfüllung der Auskunftspflicht vor. Dem Zulassungsbesitzer stehen damit verschiedene Handlungsalternativen zur Verfügung. Er kann die Auskunft mündlich, schriftlich, durch Abgabe in der zuständigen Kanzleistelle, durch Einwurf in einen vorhandenen Einlaufkasten der Post oder auch fernmündlich erteilen, wobei er sich allenfalls auch eines Bevollmächtigten oder eines Boten bedienen kann. Allen diesen Handlungsalternativen ist ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.05.1996

TE UVS Burgenland 1996/05/07 03/06/96025

Mit Schreiben des Gendarmeriepostens Schw       vom 02 08 1994 wurde gegen den nunmehrigen Berufungswerber wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft W erstattet. Diese Behörde richtete daraufhin ein Ersuchen um Bekanntgabe des Zulassungsbesitzers des gegenständlichen Fahrzeuges an die Bezirkshauptmannschaft N       . Aufgrund deren Mitteilung, daß der Berufungswerber der Zulassungsbesitzer des   Fahrzeuges sei, forderte die Bezirkshauptmannsch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 07.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/24 KUVS-1220/2/95

Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG verfolgt die Absicht, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit festgestellt werden kann, weshalb es Sinn und Zweck dieser Regelung ist, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermöglichen. Da es sich bei der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt  handelt liegt es am Zulassungsbesitzer g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/22 KUVS-479/1/96

Rechtssatz: Fordert die Bezirkshauptmannschaft A den Beschuldigten zur Lenkerbekanntgabe auf, so ist seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 31.01.1996, Zahl. 93/03/0156 (verstärkter Senat) Erfüllungsort dieser öffentlich rechtlichen Verpflichtung des Beschuldigten der Sitz der anfragenden Behörde, somit die Bezirkshauptmannschaft A. Dementsprechend ist Tatort der Sitz der anfragenden Behörde Bezirkshauptmannschaft A und nicht der Wohnort des Beschuldigten. Wird nunmehr aber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/19 KUVS-469/12/96

Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen (vgl Erkenntnis vom 26.5.89, Zahl: 89/18/0043). Dabei kann die Verwaltungsstrafbehörde ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.04.1996

RS UVS Vorarlberg 1996/04/15 1-1002/95

Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte der anfragenden Behörde den Vor- und Zunamen jener Person, die zum angefragten Zeitpunkt das betreffende Fahrzeug gelenkt haben soll, bekanntgegeben, doch als Adresse lediglich die Bezeichnung Universität of Texas gewählt. Der Beschuldigte hat somit nicht einmal eine Stadt in diesem US-Bundesstaat bezeichnet, in welcher sich diese Universität befindet. Erhebungen des Verwaltungssenates haben ergeben, daß die University of Texas 14 versc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/11 KUVS-320/1/96

Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG sieht keine bestimmte Form für die Erfüllung der Auskunftspflicht vor. Dem Zulassungsbesitzer stehen damit verschiedene Verhaltensalternativen zur Verfügung. Er kann die Auskunft mündlich, schriftlich, durch Abgabe in der zuständigen Kanzleistelle, durch Einwurf in einen vorhandenen Einlaufkasten der Post oder auch fernmündlich erteilen, wobei er sich allenfalls auch eines Bevollmächtigten oder eines Boten bedienen kann. Allen diesen Handlungsalternativen ist g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.04.1996

RS UVS Kärnten 1996/04/11 KUVS-645/6/95

Rechtssatz: Macht der Beschuldigte zwar innerhalb der gesetzlichen Frist zur Erteilung der Lenkerauskunft eine Person namhaft, ist aber die vom Beschuldigten angegebene Adresse jedoch völlig unzureichend, so liegt bereits eine Verletzung der Auskunftspflicht vor, da der Rechtsmittelwerber verpflichtet gewesen wäre, Name und vollständige Anschrift der betreffenden Person genau bekanntzugeben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.04.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/04/03 VwSen-103639/2/Gu/Atz

Rechtssatz: Feststeht demnach, daß die Bezirkshauptmannschaft B gegen L, dem die Lenkerberechtigung entzogen worden war, ein Verwaltungsstrafverfahren führte und ihm dabei vorwarf, am 2.5.1994 um 15.27 Uhr auf einer bestimmten Straße den PKW BR-XX gelenkt zu haben. Nach Aufforderung zur Rechtfertigung als Beschuldigter schritt Dr. R ein und gab mit Schriftsatz vom 1.4.1994 der Bezirkshauptmannschaft B bekannt, daß er im Verwaltungsstrafverfahren gegen L wegen "§ 64 Abs.1 KFG (welche so auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.04.1996

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