Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht Innsbruck beantragen auszusprechen, daß der zweite Satz des §7 Abs1 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl. 324/1977, in der Stammfassung verfassungswidrig war. Die antragstellenden Gerichte legen dar, daß sie über Rechtsmittel gegen Urteile zu entscheiden haben, die Klagen auf Insolvenz-Ausfallgeld abweisen oder solches zusprechen, und zwar unter anderem für Ansprüche, die der Masseverwalter in ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art6 Abs1 / TribunalIESG §7 Abs1KO §60ASGG §65, §66
Leitsatz: Zulässigkeit der Gerichtsanträge auf Aufhebung der Bestimmung des
IESG über die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld ohne weitere
Prüfung bei bereits erfolgter Feststellung des A... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden Individualantrag nach Art140 Abs1 letzter Satz B-VG begehrt die Einschreiterin mit näherer
Begründung: , "das Aufenthaltsgesetz BGBl. 838/1993 idgF" sowie §55 EheG als verfassungswidrig aufzuheben. Die Antragstellerin, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist mit einem jugoslawischen Staatsangehörigen verheiratet. Diesem wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. April 1997 aus Gründen der Gefährdung der öff... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Beim Verfassungsgerichtshof sind zu den Zlen. G37/97, G224-232/97, G234-236/97, G238-246/97 und G263/97 Verfahren über (auf Art140 Abs1 B-VG gestützte) Anträge des Verwaltungsgerichtshofes, näher bezeichnete Bestimmungen des §10 Apothekengesetz aufzuheben, anhängig. Das zu G239/97 protokollierte Gesetzesprüfungsverfahren wurde aufgrund des Antrages des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Feber 1997, Zl. A19/97, eingeleitet. Anlaß dieses Antrages war das über di... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAufenthaltsGEheG §55
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung des
Aufenthaltsgesetzes und des §55 Ehegesetz mangels aktueller
rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin (mit Ausländer
verheiratete Inländerin)
Rechtssatz: Die behaupteten Rechtswirkungen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgVwGG §61ZPO §63
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung
über einen Verfahrenshilfeantrag eines in einem aufgrund von Anträgen
des Verwaltungsgerichtshofes eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren
Beteiligten; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur
Entscheidung über einen solchen Antrag ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Antragstellerin war bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Vertragsbedienstete beschäftigt. Mit Schreiben des Präsidenten dieser Finanzlandesdirektion vom 28. Jänner 1997 sei ihr mitgeteilt worden, daß ihr Dienstverhältnis gemäß §24 Abs9 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, in der geltenden Fassung, mit Ablauf des 28. Jänner 1997 infolge einjähriger Krankheitsdauer ende. §24 Abs9 des Vertragsbediensteten... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangVertragsbedienstetenG 1948 §24
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen zu weit gefaßtem
Aufhebungsantrag
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §24 Abs9 VertragsbedienstetenG 1948 als unzulässig. Im §24 Abs9 VertragsbedienstetenG ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den zu B940/95 und B941/95 protokollierten Beschwerden wendete sich die Beschwerdeführerin gegen die Bescheide der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg vom 17.2.1995, Z MD/00/35340/94/26, und vom 13.2.1995, Z MD/00/24424/95/6. 2. Aus Anlaß dieser Beschwerden, beschloß der Verfassungsgerichtshof am 17. Juni 1997, die Gesetzmäßigkeit der Wortfolge "b) als 'Erweiterte Wohngebiete'," in §1 der 2. Schutzzonenverordnung der Stadt Salzburg 1993, B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die im gegebenen Zusammenhang in Betracht zu ziehenden Vorschriften des zuletzt durch die Novelle vom 15. Dezember 1994 geänderten NÖ AnzeigenabgabeG, LGBl. 3705-2, haben folgenden Wortlaut: "§1 Einhebung der Abgabe (1) Die Ortsgemeinden und Städte mit eigenem Statut des Landes Niederösterreich werden ermächtigt, auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses eine Abgabe von Anzeigen in Druckwerken (Anzeigenabgabe) einzuheben. Die Ermächtigung erstreckt s... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3705 Anzeigenabgabe
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätFAG 1993 §14 Abs1 Z13FAG 1993 §14 Abs2FAG 1993 §15 Abs3 Z4Nö AnzeigenabgabeG §2a
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Anzeigenabgabe für bestimmte entgeltliche
Rundfunksendungen; Mißachtung des freien Beschlußrechts der Gemeinden
durch Bestimmung der Abgabe als geteilte Abgabe zwischen Bund und
Land; Rundfunkwerbung als öffentliche "Ankündigung" im
finanzau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das Bundesgesetz über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz - GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996 (im folgenden: GrekoG), ist am 1. September 1996 in Kraft getreten. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage kommt damit der Gesetzgeber seiner durch den Beitritt Österreichs zum "Schengener Vertragswerk" entstandenen Verpflichtung nach, die darin festgelegten Grundsätze - Binnenraum ohne Grenzkontrolle, rigorose Außengr... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/07 Grenzüberwachung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangGrenzkontrollG §6LuftFG §59LuftFG §76LuftFG §78
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags der Betreiberin eines Flughafens
auf Aufhebung von Bestimmungen betreffend die Verpflichtung von
Betreibern von Flughäfen und Häfen zur Schaffung von Einrichtungen
für die Grenzkontrolle wegen zu weit gefaßten Aufhebu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Z93/07/0168 ein Verfahren über die Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft anhängig, mit dem die beschwerdeführende Gesellschaft gemäß §138 Abs1 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215 (WRG), verpflichtet wurde, bis 31. Dezember 1994 Maßnahmen zu treffen, durch die gewährleistet werde, daß die lediglich thermisch belasteten Kühlwässer aus dem Werk der Beschwerdeführerin nicht mehr i... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätWRG 1959 §32 Abs4WRG 1959 §33g Abs3VStG §51 Abs7
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in einer
Bestimmung des WRG 1959 betreffend Indirekteinleitungen mangels
Bestimmtheit; fehlende Kriterien für eine Abgrenzung der
bewilligungsfreien Regelfälle der Indirekteinleitungen von den
bewilligungsp... mehr lesen...
Begründung: 1. Im vorliegenden Antrag wird mit näherer
Begründung: begehrt, §16a Abs1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. für Tirol 10/1997, in eventu eine Wortfolge dieser Bestimmung bzw. §15 Abs2 leg.cit. zur Gänze bzw. teilweise als verfassungswidrig aufzuheben. 2.1. Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu (Individual-)Anträgen nach Art (139 und) 140 B-VG muß die Legitimation des Antragstellers nicht nur zur Zeit der Einbringung des Antrages ... mehr lesen...
Begründung: 1. In den vorliegenden Anträgen wird mit näherer
Begründung: begehrt, einzelne Wortfolgen in §16a Abs1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. für Tirol 10/1997, als verfassungswidrig aufzuheben. 2.1. Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu (Individual-)Anträgen nach Art (139 und) 140 B-VG muß die Legitimation des Antragstellers nicht nur zur Zeit der Einbringung des Antrages sondern auch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassun... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragTir RaumOG 1997 §16a
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Bestimmungen
des Tir RaumOG 1997 mangels Wirksamkeit der angefochtenen
Bestimmungen für die Antragsteller im Zeitpunkt der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes infolge Neufassung
Rechtssatz: Zurückweisung der Individualanträ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Abs1 und 3 des §308 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955 idF BGBl. Nr. 335/1993, haben folgenden Wortlaut: "§308. (1) Wird ein Versicherter in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis (Abs2) aufgenommen und rechnet der Dienstgeber nach den für ihn geltenden dienstrechtlichen Vorschriften a) Beitragsmonate nach diesem Bundesgesetz, Ersatzmonate nach §229, §228 Abs1 Z1 und 4 bis 6, §227 Abs1 Z1, soweit sie leistungswirksam sind, Z2, 3 und 7 bis 9 dieses Bund... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASVG §308ASVG §563 idF StrukturanpassungsG 1996
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des StrukturanpassungsG 1996 betreffend die Übernahme in ein
pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis mangels rechtlicher
Betroffenheit des Antragstellers; kein Entstehen eines
Rechtsanspruchs weg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Art20 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201, (mit dem 9 Bundesgesetze erlassen und 90 Bundesgesetze abgeändert wurden,) wurde das Bundesgesetz betreffend die Finanzierung von Bundesstraßen (Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 - BStFG 1996) erlassen. Dieses Bundesgesetz regelt die Mauteinhebung an Bundesstraßen und die Verwendung der Mauteinnahmen und enthält diese Regelungen begleitende Vorschriften. §1 Abs1 BStFG 1996 lautet: "Der... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/02 Sonstiges
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungBStFG 1996 §1BStFG 1996 §2BStFG 1996 §7VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der Verordnungsermächtigung des BStFG 1996 zur Festlegung
der einer fahrleistungsabhängigen Maut (Road-pricing-System)
unterliegenden Bundesstraßenstrecken mangels hinreichender
gesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Z92/07/0190 ein Verfahren über die Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 29. September 1992 anhängig, mit dem die beschwerdeführende Gesellschaft verpflichtet wurde, gemäß §138 Abs1 lita Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. 215 (WRG 1959), die Einleitung betrieblicher Abwässer in eine kommunale Abwasserbeseitigungsanlage bis spätestens 30. September 1994 einzustellen. Im Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (künftig UVS) beantragt aus Anlaß von acht bei ihm anhängigen Verfahren die Aufhebung von Bestimmungen des NÖ Vergabegesetzes, LGBl. 7200-1 (im folgenden beziehen sich alle Paragraphenangaben ohne hinzugefügte Quellenangabe auf dieses Gesetz) als verfassungswidrig. Es verstoße gegen Art129 und 129a B-VG, einen unabhängigen Verwaltungssenat unmittelbar zur Kontrolle von privatrechtsförmigen Handlunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Beamte des Bundes. Sie gehören der Besoldungsgruppe "Beamte der allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung" an (§2 Abs1 litb Gehaltsgesetz 1956). Ihr Gehalt wird durch die Verwendungsgruppe A Dienstklasse VII bzw. VIII bestimmt (§118 GehG 1956). Sie üben in verschiedenen Bundesministerien die Funktion eines Abteilungsleiters aus. Im Hinblick darauf gebührt ihnen eine Verwendungszulage gemäß §121 Abs1 Z3 (früher... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGehG 1956 §121GehG 1956 §30a siehe auch §121
Leitsatz: Keine Verletzung wohlerworbener Rechte durch Kürzung des
Mehrleistungsanteils der Verwendungszulage leitender Beamter; keine
Verletzung des Vertrauensschutzes infolge Geringfügigkeit der
bewirkten Kürzung; Angemessenheit der Neuregelung auch im Hin... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art89B-VG Art129B-VG Art129aB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätRichtlinie des Rates vom 18.06.92. 92/50/EWG, über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentl DienstleistungsaufträgeRichtlinie des Rates vom 21.12.89. 89/665/EWG, zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentl Liefer- u... mehr lesen...
Index: 81 Wasserrecht, Wasserbauten81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangWRG 1959 §32 Abs4WRG 1959 §33g Abs3
Leitsatz: Aufhebung der durch die WRG-Novelle 1990 eingeführten erweiterten
Bewilligungspflicht für Indirekteinleiter hinsichtlich der
Einbringung kanalgefährlicher Stoffe in eine bewilligte Kanalisation;
Unsachlichkeit der Festlegung von nich... mehr lesen...