1 Der Mitbeteiligte steht seit 1. März 2024 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund und stand zuvor als Beamter im Exekutivdienst der Landespolizeidirektion Tirol im aktiven Dienstverhältnis. 2 Mit Bescheid vom 25. Jänner 2023 wies die Amtsrevisionswerberin den Antrag des Mitbeteiligten vom 17. Oktober 2022 „auf Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, dass die am 22.09.2022 erteilte und am 17.10.2022 schriftlich wiederholte Weisung, sich nach Durchfü... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Beschlüssen wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich den Antrag des Revisionswerbers auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers und dessen Beschwerde in einem Verfahren betreffend eine Übertretung des NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetzes mangels Parteistellung als unzulässig zurück. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Ge... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. April 2025 sprach die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aus, dass „das Verfahren über den Anspruch auf Pflegegeld“ wieder aufgenommen und „der Bescheid vom 20. September“ aufgehoben werde (Spruchpunkt 1.) sowie dass der Anspruch auf Pflegegeld abgelehnt werde (Spruchpunkt 2.). Der entstandene Überbezug an Pflegegeld im Zeitraum 1. August 2011 bis 31. Jänner 2025 betrage € 101.580,--. Dieser Betrag sei innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft dieses Bescheides z... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien die von DS (Ehemann der Revisionswerberin) erhobene Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Jänner 2023, mit dem sein Auskunftsbegehren vom 21. November 2022 teilweise zurückgewiesen und teilweise als unbegründet abgewiesen worden war, mit einer für den Revisionsfall nicht relevanten Maßgabe ab. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte das Verwaltungsgericht für nicht zulässig. M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8 B-VG Art133 Abs6 Z1VwRallg AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z2 VwGG §25a Abs1 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1a B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Ar... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Amtsrevisionswerber) vom 6. November 2014 wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Immobilienverwaltung GmbH der Übertretung von § 1 Abs. 2, § 10, § 20, § 22 Abs. 2 bis 6 und Abs. 8 Wiener Aufzugsgesetz 2006 - WAZG 2006 iVm § 135 Abs. 1 und 5 der Bauordnung für Wien schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft im Zeitraum von 1. Jänner 2013 bis 1. April 2013 in einer Angelegenheit der o... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 27. November 2023 wurde der mitbeteiligten Partei die naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für Gasbohrungen im Nahebereich des Naturschutzgebietes Jaidhaus sowie die naturschutzrechtliche Bewilligung für geländegestaltende Maßnahmen, die Versiegelung des gewachsenen Bodens, die Errichtung von Park-, Abstell- und Lagerflächen sowie von Gebäuden und Bauwerken im Zusammenhang mit einer Erdgasaufschlussbohrung auf ... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 13. März 2025 wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 7a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Über den Revisionswerber wurden mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 13. März 2025 wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 7 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 18. November 2022 wurde der Revisionswerberin zur Last gelegt, sie habe am 6. April 2022 als für ein näher genanntes Haus in Wien bestellte Rauchfangkehrerin entgegen der Vorschrift des § 19 Abs. 2 Wiener Kehrverordnung 2016 - WKehrV 2016, nach der der Rauchfangkehrer für jedes Haus jährlich ein Kontrolleinlageblatt in doppelter Ausfertigung auszustellen habe, wovon eine Ausfertigung in das Kontrollbuch einzulegen und die zweite Ausfer... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 6. September 2024 ordnete die belangte Behörde gemäß § 14 Abs. 3 Wiener Baumschutzgesetz gegenüber der revisionswerbenden Partei die Ersatzpflanzung eines näher bezeichneten Baumes an einem näher genannten Standort innerhalb einer bestimmten Frist an. Mit Bescheid vom 6. September 2024 ordnete die belangte Behörde gemäß Paragraph 14, Absatz 3, Wiener Baumschutzgesetz gegenüber der revisionswerbenden Partei die Ersatzpflanzung eines näher bezeichneten Baumes an ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4 B-VG Art133 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs6 Z2 AVG § 18 heute AVG § 18 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 18 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Behörde vom 23. Juni 2025 wurde dem Mitbeteiligten mit Spruchpunkt 2. zur Last gelegt, am Tatort zur Tatzeit ein Kraftfahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben. Der Mitbeteiligte habe dadurch § 99 Abs. 1b in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 1b StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage 12 Stunden) verhängt und ihm ein Beitrag zu den... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 GewO 1994 §135 Abs6Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1 AVG §66 Abs4 B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17 AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 2025 wurde dem Revisionswerber, als grundbücherlichem Alleineigentümer eines näher bezeichneten Grundstücks gemäß § 41 Abs. 3 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk. BauG) der Auftrag erteilt, die auf diesem Grundstück errichtete bauliche Anlage („Imbissstand“) binnen acht Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides zu beseitigen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juni 2025 wurde dem Revisionswerber, als grundbücherlichem Alleineigent... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs6 VwGG §21 VwGG §34 Abs1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Die aus Syrien stammende Mitbeteiligte stellte am 29. Juli 2023 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). 2 Am 25. Oktober 2024 erhob die Mitbeteiligte Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). 3 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis erteilte das BVwG der revisionswerbenden Partei gemäß § 28 Abs. 7 VwGVG den Auftrag, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der im Erkenntnis festgelegten Rechtsanschauung binnen acht W... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §26 Abs1 Z1 VwGG §42 Abs2 Z3VwGVG 2014 §29 Abs1VwGVG 2014 §29 Abs2VwGVG 2014 §29 Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Türkei, der in Österreich unter diversen Aliasidentiätsdaten erfasst ist, reiste - wie sich aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten sowie seinen Angaben ergibt - bereits am 23. März 2003 (auf dem Luftweg) in Österreich ein und stellte am selben Tag einen Asylantrag nach dem Asylgesetz 1997. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des (damaligen) Bundesasylamts vom 14. Oktober 2005 abgewiesen. Unter einem wurde der Revisionswerber... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (im Folgenden: Verwaltungsgericht) vom 14. März 2025 wurde die vom Revisionswerber gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 12. Jänner 2025, mit dem dem Revisionswerber ein wasserpolizeilicher Auftrag gemäß § 138 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 erteilt worden war, mit einer näher genannten Maßgabe als unbegründet abgewiesen und die Revision gegen diese Entscheidung für unzulässig ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...