Begründung: Mit dem am 20.November 1987 beim Erstgericht erhobenen Antrag vom 16.November 1987 begehrte Brigitte D*** 1.) den Verteilungsschlüssel der Betriebskosten bezüglich der Aufwendungen hinsichtlich der Wassergebühren dahingehend abzuändern, daß diese Kosten der Antragstellerin nicht mehr angelastet werden und 2.) die Antragsgegner schuldig zu erkennen, ihr die zuviel gezahlten Wassergebühren für die Jahre 1984 und 1985 in der Höhe von 4.885,17 S zu ersetzen. Sie sei Eigent... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 5. März 1973 (Beilage A) haben die beiden Beklagten als Eigentümer je einer Hälfte der Liegenschaft EZ 4812 KG Brigittenau mit dem Haus Wien 20., Klosterneuburgerstraße 127 dem Kläger 97/6000-Miteigentumsanteile an dieser Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an dem in gesonderter Vereinbarung näher bezeichneten Objekt verbunden werden sollte, um S 92.000,-- verkauft. Geplant war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage unter Zuhilfenahme öff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte als seit 1. Jänner 1981 tätiger Verwalter der Wohnungseigentumsliegenschaft Wien 12., Schlöglgasse 47, aus der Verwaltungsabrechnung für die Jahre 1981, 1982 und 1983 von der beklagten Partei, die während des Verrechnungszeitraumes bücherliche Eigentümerin der Wohnung Stiege II top. Nr. 12 gewesen sei, gestützt auf das im gegenständlichen Verfahren über die Richtigkeit der Verwaltungsabrechnung eingeholte Sachverständigengutachten, den nach... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1871 KG Maria Enzersdorf mit der Wohnhausanlage 2344 Maria Enzersdorf, Erlaufstraße 15-18. Mit dem am 23. Dezember 1983 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrten die Antragsteller die Feststellung des richtigen Heizkostenverteilungsschlüssels nach § 19 Abs 2 WEG für die abgerechneten Heizperioden 1981/82 und 1982/83 sowie für die künftig anzurechnenden Heizperioden. Si... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage Sieveringerstraße 109 im 19. Wiener Gemeindebezirk. Der von den damaligen Wohnungseigentumsbewerbern und der Wohnungseigentumsorganisatorin am 6./12. Juli 1979 geschlossene Wohnungseigentumsvertrag sah u.a. vor, daß die Aufteilung der Heizkosten im Verhältnis des tatsächlichen Aufwandes unter Zugrundelegung der "derzeit" von der Fa. G*** festgestellten Ergebnisse der ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach dem Gesetz muß lediglich der durch Aufdrehen der Heizkörper verursachte Verbrauch feststellbar sein. Entscheidungstexte 5 Ob 70/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 70/87 Veröff: WoBl 1988,25 (Würth) = MietSlg XXXIX/36 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine vor dem 01.01.1982 getroffene Mehrheitsvereinbarung im Sinne des " 19 Abs 1 Z 1 WEG ist nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 19 Abs 1 Z 1 WEG durch § 56 Z 2 MRG am 01.01.1982 in der zwingend gebotenen Fassung des dort vorgesehenen Verteilungsschlüssels zu verstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 7/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin des Hauses Wien 22., Mendelsohngasse 10. Mit ihrem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. 5 der Stiege 1 verbunden. Die beklagte Partei ist die Verwalterin dieses Hauses. Am 14. Juli 1982 stellte ein Monteur der W*** S***/G*** in der Wohnung top.Nr. 7 der Stiege 2 des genannten Hauses fest, daß die Gasinnenleitungen dieser Wohnung undicht sind. An der Gassteigleitung der Stiege 2 wurden 1982 keine Mä... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 499 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen, mit dem Haus Ignaz Harrer-Straße 50. Dieses Haus besteht aus dem Erdgeschoß und 6 weiteren Geschoßen und weist eine Liftanlage auf. Der Antragsteller verfügt über 161/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum an dem Objekt top.Nr.2 im Erdgeschoß, 34 und 51/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 16.7.1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Eigenmittelrestes an Grund- und Baukosten für die Eigentumswohnung Wien 13., Mariensteig 3/II/2, in der Höhe von S 50.898,54 samt 12 % Zinsen seit 16.12.1981 und 18 % Umsatzsteuer von diesen Zinsen. Sie brachte vor (ON 1 und 7, AS 77, 79, 87): Grundlage der Klageforderung sei der Kauf- un... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §2 Abs1 Z11WEG 1975 §6WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Aufteilung der Grundkosten und Baukosten, ob sie nun nach den parifizierten Anteilen (Nutzwerten) oder nach den Nutzflächen geschieht, ist unter Einbeziehung nicht nur der Wohnungen oder Geschäftsräume, sondern auch der sonstigen Räumlichkeiten vorzunehmen, denen bestimmte Miteigentumsanteile an der Liegenschaft zugeordnet sind (hier: Garagen). Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die beteiligten Wohnungseigentümer sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage Wien 18., Dr. Heinrich Maierstraße 59 (EZ 1441 KG Pötzleinsdorf), die aus 13 Objekten besteht. An die zentrale Wärmeversorgungsanlage (Warmwasserbereitung und Heizung) waren von vornherein lediglich die Eigentumswohnungen der Objekte I bis III, die den Antragstellern, dem Antragsgegner und den beteiligten Wohnungseigentümern 1-5 gehören, a... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 19 Abs 1 Z 1 zweiter Halbsatz WEG idF des MRG setzt einen zwingenden Verteilungsschlüssel für die Heizkosten fest, der ex lege eine davon abweichende vertragliche Aufteilungsregelung ersetzt und eine solche Vereinbarung insoweit unwirksam macht, als sie von der gesetzlichen Regelung abweicht. Entscheidungstexte 5 Ob 119/86 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Durch die Definition des im § 14 Abs 1 Z 1 WEG enthaltenen Begriffes der "ordnungsgemäßen Erhaltung" der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft seit 01.01.1982 durch Verweisung auf § 3 MRG (siehe § 56 Z 1 MRG) wurde dieser gegenüber der früheren Rechtslage inhaltlich erweitert. Im Bereich des Wohnungseigentums hat sich nichts daran geändert, dass sich die Aufteilung aller mit den A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses Wien 10., Puchsbaumplatz 6. Aufgrund des Antrages vom 23. März 1976 erwirkte der Erstantragsteller die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 14. März 1978, mit welcher gemäß § 19 Abs 2 Z 2 Satz 2 WEG ein der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit Rechnung tragender Verteilungsschlüssel für die Aufzugskosten festgesetzt wurde. Der Antrag des Erstantragstellers vom 16. Juli 1982, ihn du... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Unter den Aufwendungen für Anlagen im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG sind alle mit diesen Anlagen verbundenen Aufwendungen (zum Unterschied von allen sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaft) zu verstehen; das sind vor allem die mit der Verbesserung dieser Anlagen verbundenen Aufwendungen. Entscheidungstexte 5 Ob 56/86 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Kosten der Wiederherstellung der (von einem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs 2 WEG durchgeführten) Verfliesung des Terrassenbodens, die zum Zwecke der Instandsetzung der Terrassenisolierung abgetragen werden musste, sind in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung aller Miteigentümer (§ 19 Abs 1 Z 2 WEG) von diesen nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat auf Antrag einer Mit- und Wohnungseigentümerin gemäß § 19 Abs 2 Z 1 WEG festgestellt, daß die von der Anteilsmehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer der Eigentumswohnungsanlage Flotowgasse 18 im 19.Wiener Gemeindebezirk geschlossene Vereinbarung, "die Instandsetzung der auf Kosten eines Terrasseneigentümers angebrachten Terrassenbeläge (Fliesen, Steinplatten etc) durch die Hausgemeinschaft wird unter Hinweis auf die Bestimmung des § 13 Abs 3 WEG ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 212 KG Untersievering Wien 19., Sieveringerstraße 91, auf der die Antragstellerin als Wohnungseigentumsorganisatorin eine aus 4 Häusern bestehende Wohnhausanlage errichtet hat. In dem auf Antrag des Erstantragsgegners und der Zweitantragsgegnerin vom 20.8.1984 zu 5 Msch 38/84 eingeleiteten Verfahren hat das Erstgericht am 3.4.1985 unter anderem gemäß § 19 Abs 2 Z 2 WEG au... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage Fischnallerstraße 12, 14 und 16 in Innsbruck. Die Aufteilung der Heizkosten auf die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft erfolgt unter Verwendung von Verbrauchsmeßgeräten (Verdunstungszählern), die an den einzelnen, von der zentralen Wärmeversorgungsanlage gespeisten Heizkörpern angebracht sind; keine derartigen Meßgeräte sind an den Heizkörpern des Cafes in de... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Heizkostenverteilungsschlüssels, der den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Heizung Rechnung trägt - zufolge des zwingenden Charakters des zweiten Satzes des § 19 Abs 1 Z 1 WEG nur durch den dort vorgesehenen Verteilungsschlüssel -, ist unabdingbar nur dann zulässig, wenn alle Heizkörper der Anlage mit Meßgeräten ausgestattet sind, die es ermöglichen, daß der Verbrauch oder ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Sachbeschluß auf Antrag von 48 Mit- und Wohnungseigentümern gegenüber der 49.Mit- und Wohnungseigentümerin derselben Mit- und Wohnungseigentumsgemeinschaft festgestellt, daß 1) die Vereinbarung der Mit- und Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsvertrag vom 6./12.Juli 1979, wonach der Verbrauch der Zentralheizungsanlage im Verhältnis des tatsächlichen Aufwandes unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Verbrauchsmessung aufzuteilen ist, zulässig sei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 1975 §19 Abs2 idF MRG
Rechtssatz: Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den Verteilungsschlüssel des Aufwandes der Zentralheizungsanlage nach dem tatsächlichen Verbrauch ist dem § 19 Abs 1 Z 1 MRG WEG 1975 idF des MRG zu unterstellen. Über ein diesbezügliches Feststellungsbegehren ist gemäß § 19 Abs 2 WEG im außerstreitigen Verfahren zu verhandeln und entscheiden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Maßstab für den bei Gemeinschaftsanlagen im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit; auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 83/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 83/85 Veröff: MietSlg XXXVII/40 = Imm... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Der einseitige Verzicht eines Miteigentümers auf die objektiv vorhandene Nutzungsmöglichkeit einer Gemeinschaftsanlage befreit ihn nicht von seiner Beitragspflicht. Entscheidungstexte 5 Ob 83/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 83/85 Veröff: ImmZ 1986,82 = MietSlg XXXVII/40 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 1 KG Neuwaldegg, Wien 17., Neuwaldeggerstraße 4a, wurde eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, die aus einem an der Neuwaldeggerstraße liegenden Haus A (Stiegen 1 und 2) und einem dahinterliegenden Haus B (Stiegen 3, 4 und 5) besteht. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft, wobei sich die Eigentumswohnungen der Antragsteller im Haus A, die Eigentumswohnungen der Antragsgegner im Haus B bef... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der in § 19 Abs 1 WEG verwendete Begriff der "Aufwendungen für die Liegenschaft" ist im weiten Sinn zu verstehen. Auch die Aufwendungen für eine auf der Nachbarliegenschaft befindlichen Anlage, die sowohl der im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft als auch dieser Nachbarliegenschaft zugutekommt, sind, soweit sie auf Grund der Vereinbarung zwischen den Eigentümern der betroffenen Liegenschaften von den ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine beheizbare Privatstraße ist eine Anlage im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 83/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 83/85 Veröff: ImmZ 1986,82 = MietSlg XXXVII/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083115 Dokum... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 AWEG §19 Abs1 Satz1WEG §19 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine Antragstellung nach § 19 Abs 2 Z 2 WEG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine von der gesetzlichen Regel des § 19 Abs 1 Satz 1 WEG ( bzw des § 839 Satz 1 ABGB ) abweichende Verteilung der Aufwendungen im Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern weder im Dienstbarkeitsbestellungsvertrag selbst noch im Zusammenhang mit dessen Abschluß oder später vereinbart wurde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Verein der Freunde des Wohnungseigentums (G) errichtete als Wohnungseigentumsorganisator auf der Liegenschaft EZ 1283 KG H die Anlage St. Pölten, Josefstraße 92-100, Steinfeldstraße 35- 109, bestehend aus 32 Reihenhäusern in drei Bauzeilen (Blöcke A, A 1 und A 2), einem dreigeschoßigen Wohngebäude mit sechs Stiegen (Block B), einem Hochhaus mit drei Stiegen, darin 170 Wohnungen und sechs Geschäfte (Block C), einem reinen Geschäftstrakt mit vier Geschäftsloka... mehr lesen...