Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Nebenintervenientin (Liegenschaftseigentümerin) hat der beklagten Partei Lagerräumlichkeiten vermietet. Im Mietvertrag ist eine vom Wärmeverbrauch der anderen Abnehmer (Mieter von Lager- bzw Büroräumlichkeiten) unabhängige Ermittlung der Verbrauchsanteile der beklagten Partei vorgesehen. Die einzelnen Einheiten, insbesondere auch das ausschließlich von der beklagten Partei benützte Gebäude „Objekt 2“, verfügen über eigene Wärmemengenzähler, sodass der Verbrauch der b... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dieser Liegenschaft befinden sich das Haus A*****straße ***** (Stiege 24) und das Haus Rudolf H*****-Gasse ***** (Stiege 25) mit jeweils 42 Wohnungseigentumsobjekten. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Erdgeschoß des Hauses A*****straße ***** gelegenen Wohnungen 1 bis 4 und 6 bis 9. Die Antragsteller begehren 1. die Neufestsetzung des die Liftkosten betreffenden ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die (einzigen) Miteigentümer der Liegenschaft. Beide sind Wohnungseigentümer je einer Wohnung (102/427 bzw 103/427-Anteile), je einer Garage (je 15/427-Anteile) und je eines Wirtschaftsraums (20/427 bzw 12/427-Anteile) jeweils im „Haus 6". Die Antragsgegnerin ist weiters Wohnungseigentümerin einer Schwimmhalle (160/427-Anteile) in einem räumlich vom Wohnhaus getrennten Objekt. Der Antragsteller begehrte - soweit im Revisio... mehr lesen...