RS OGH 1985/12/17 5Ob6/85

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Veröffentlicht am 17.12.1985
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Norm

WEG 1975 §19 Abs1 Z1
WEG 1975 §19 Abs2 idF MRG

Rechtssatz

Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer über den Verteilungsschlüssel des Aufwandes der Zentralheizungsanlage nach dem tatsächlichen Verbrauch ist dem § 19 Abs 1 Z 1 MRG WEG 1975 idF des MRG zu unterstellen. Über ein diesbezügliches Feststellungsbegehren ist gemäß § 19 Abs 2 WEG im außerstreitigen Verfahren zu verhandeln und entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083212

Dokumentnummer

JJR_19851217_OGH0002_0050OB00006_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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