RS OGH 1986/5/27 5Ob56/86

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Veröffentlicht am 27.05.1986
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Norm

WEG 1975 §19 Abs1

Rechtssatz

Unter den Aufwendungen für Anlagen im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG sind alle mit diesen Anlagen verbundenen Aufwendungen (zum Unterschied von allen sonstigen Aufwendungen für die Liegenschaft) zu verstehen; das sind vor allem die mit der Verbesserung dieser Anlagen verbundenen Aufwendungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083066

Dokumentnummer

JJR_19860527_OGH0002_0050OB00056_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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