RS OGH 1986/9/16 5Ob119/86, 5Ob70/87

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Veröffentlicht am 16.09.1986
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Norm

WEG 1975 §19 Abs1 Z1

Rechtssatz

§ 19 Abs 1 Z 1 zweiter Halbsatz WEG idF des MRG setzt einen zwingenden Verteilungsschlüssel für die Heizkosten fest, der ex lege eine davon abweichende vertragliche Aufteilungsregelung ersetzt und eine solche Vereinbarung insoweit unwirksam macht, als sie von der gesetzlichen Regelung abweicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0083110

Dokumentnummer

JJR_19860916_OGH0002_0050OB00119_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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