Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbForstG 1975 allg
Rechtssatz: Das Betrauen von Abteilungen oder Organen (wie der Landesforstdirektion oder der Bezirksforstinspektionen) mit privatwirtschaftlichen Agenden und die organisatorische Verbindung der Vollziehung des Forstgesetzes mit privatwirtschaftlichen Bereichen gehört zur Hoheitsverwaltung. Bei der Verteilung der Geschäfte unter die Organe und Organwalter tritt jeder Rechtsträger mit "imperium" auf, nicht... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Bb
Rechtssatz: Nicht selten üben Organe eine Doppelfunktion aus, sind also sowohl in der Hoheitsverwaltung als auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung tätig. Entscheidungstexte 4 Ob 10/96 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 4 Ob 10/96 Veröff: SZ 69/59 1 Ob 208/10k Entscheidungstext OGH 23.02.2011 1 Ob 2... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CbAHG §1 Cd13BDG §4 Abs3
Rechtssatz: Wenngleich kein Rechtsanspruch auf die Ernennung auf einen bestimmten Dienstposten besteht, wird ein Ersatzanspruch nach dem AHG begründet, wenn das zur Ernennung berufene Organ das ihm eingeräumte Ermessen missbraucht und gegen tragende Grundsätze der rechtsstaatlichen Ordnung verstößt (hier parteipolitische Motivation). Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaKFG 1967 §64
Rechtssatz: Die Erteilung der Lenkerberechtigung ist ein individueller, hoheitlicher, im Außenverhältnis ergehender, rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also ein Bescheid. Entscheidungstexte 1 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 6/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd13PVG §25 Abs2
Rechtssatz: Der Personalvertreter hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Rechtsakte, die seine Laufbahn nicht benachteiligen, dem Beamten können aber aus einer Benachteiligung Schadenersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 45/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 45/95 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FAVG §52 Abs1KFG 1967 §67 Abs3KFG 1967 §126
Rechtssatz: Wird ein der Behörde beigegebener oder zur Verfügung stehender amtlicher Sachverständiger (Amtssachverständiger) im Sinne des § 52 Abs.1 AVG tätig, um ein vom Gesetz zwingend vorgesehenes Gutachten als Grundlage der Erteilung der Lenkerberechtigung zu erstatten, so übt er dabei eine hoheitliche Tätigkeit aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cb
Rechtssatz: Der Mißbrauch des Ermessens führt ebenso wie eine Auslegung, die im unbestimmten Gesetzesbegriff keine Deckung findet, dazu, daß die Entscheidung der Behörde als unvertretbar zu qualifizieren ist und Amtshaftungsansprüche nach sich zieht. Entscheidungstexte 1 Ob 45/95 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 45/95 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd11AHG §1 BAHG §9
Rechtssatz: Wenn ein Angehöriger des österreichischen Bundesheeres als Mitglied einer auf Ersuchen einer internationalen Organisation ins Ausland entsendeten österreichischen Einheit jemand im Ausland einen Schaden zugefügt, hat jedenfalls dann Amtshaftungsrecht zur Anwendung zu kommen, wenn der Schaden bei einer Verrichtung eintrat, die in einem hinreichend engen Zusammenhang mit der Aufgabe der Einheit steht. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbB-VG Art18
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Aufgabe zu ihrer Wahrnehmung der Hoheitsverwaltung oder der Privatwirtschaftsverwaltung übertragen ist, ist ausschließlich nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften zu beurteilen; es gilt daher unter Ausschöpfung aller Interpretationsmöglichkeiten zu ermitteln, welche Vollzugsform der Gesetzgeber angewendet wissen will. Wenn die Verwaltung etwa für den Fall, dass hoheitl... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 F
Rechtssatz: Ein hinreichend enger Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe eines Organs liegt selbst dann vor, wenn ein an sich ordnungsgemäß bestelltes Organ Handlungen setzt, zu deren Vollziehung es nicht berufen ist, also seine Kompetenzen überschreitet oder allenfalls sogar sein Amt missbraucht. Entscheidungstexte 1 Ob 8/96 Entscheidungstext OGH 30.01.1996... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd5AHG §1 Cd10
Rechtssatz: Ansprüche eines bei einem Verkehrsunfall Verletzten unterliegen dann dem Amtshaftungsgesetz, wenn die Fahrt, auf der sich der Verkehrsunfall ereignete, im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolgte. Dazu zählt unter anderem eine Einsatzfahrt der Polizei. Entscheidungstexte 1 Ob 50/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 50/95 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §44bStVO §50
Rechtssatz: Soweit ein Schaden auf die unterlassene oder mangelhafte, weil zu knappe Aufstellung von Gefahrenzeichen vor der Gefahrenstelle zurückzuführen ist, löst ein solcher Sachverhalt Amtshaftung dann nicht aus, wenn damit keine verordnungspflichtigen Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise nach § 43 StVO verordnet werden, sondern nur vor Gefahren gewarnt wird; solche Fehler sind als Verstöß... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §50
Rechtssatz: Keines der Gefahrenzeichen nach § 50 StVO drückt im Gegensatz zur Rechtslage vor der 6. StVO-Novelle eine Verordnung aus. Hoheitliches Handeln bei der Aufstellung von Gefahrenzeichen könnte bei einem Auftrag der Behörde im Sinne des § 98 Abs 3 zweiter und dritter Satz StVO mittels Bescheids in Betracht kommen. Entscheidungstexte 1 Ob 29/95 Entsc... mehr lesen...