Norm: AHG §1 BaAHG §1 Bb
Rechtssatz: die Selbstverwaltung wird dann in staatlicher Funktion tätig, wenn sie Akte setzt, die in der Verfassung als typische Funktionen des Staates geregelt ist, die Akte der Selbstverwaltung daher rechtlich wie Akte des Staates wirken, indem sie von der Rechtsordnung mit Zwangswirkung ausgestattet sind. Der organisatorisch bestimmte Selbstverwaltungsbegriff ist funktionell in eine spezifisch organisierte Staatstät... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Bb
Rechtssatz: Aus dem Handeln oder Unterlassen einer bei einer beruflichen Interessenvertretung eingerichteten Schiedsstelle sind keine Ansprüche im Sinne des § 1 AHG abzuleiten (hier: Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien). Entscheidungstexte 1 Ob 44/94 Entscheidungstext OGH 27.03.1995 1 Ob 44/94 Veröff. SZ 68/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoAHG §1 Bboö BauO §22oö ROG §23
Rechtssatz: Wenn die Privatwirtschaftsverwaltung gewählt wird, um der materiell gegebenen öffentlich - rechtlichen Bindung zu entgehen, so liegt Missbrauch der Form und daher ein essentieller Verstoß gegen die Grundsätze des Rechtsstaates vor, der gemäß § 879 Abs 1 ABGB zur Nichtigkeit der privatrechtlich getroffenen Vereinbarungen führt. Hier: Die Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Fläche... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Bb
Rechtssatz: Die Mitwirkung einer Gebietskörperschaft an der Errichtung privater Straßen gehört zur Privatwirtschaftsverwaltung. Entscheidungstexte 1 Ob 33/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 33/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050213 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbAHG §1 Cd14ForstG 1975 §61ForstG 1975 §171ForstG 1975 §172ForstG 1975 §174
Rechtssatz: Übernimmt ein Beamter der zuständigen Bezirksforstinspektion im Rahmen seiner Dienstpflichten als befugte Fachkraft die Planung von forstlichen Bringungsanlagen und die Bauaufsicht, handelt er nicht in Vollziehung der Gesetze. Hoheitliche Tätigkeiten wären in diesem Zusammenhang etwa die Forstaufsicht zur Einhaltung der gesetzlichen Vo... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10B - VG Art11 Abs1 Z4StVO §36
Rechtssatz: Die Handhabung einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage und insbesondere die Einstellung und Dauer der Lichtzeichenphasen - als genereller Verwaltungsakt - ist als straßenpolizeiliche Tätigkeit zu beurteilen und gehört zur Hoheitsverwaltung des Rechtsträgers Land. Entscheidungstexte 1 Ob 17/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10StVO §36
Rechtssatz: Der Mechanismus von automatischen Verkehrsampeln muß so eingestellt werden, daß eine sinnvolle Regelung des Verkehrs möglich ist. Liegt die Schadensursache darin, daß die Phasenfolge einer automatischen Verkehrslichtsignalanlage nicht der konkreten Verkehrssituation entspricht, weil die Behörde ihrer sich aus § 36 Abs 3 StVO ergebenden Verpflichtung nicht nachkam, so kann daraus ein Amtshaftungsanspruch abg... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CbAHG §1 CdIbEO §389 VIEO §389 VIIEO §390 I
Rechtssatz: Auch eine Ermessensübung des Gerichtes durch Anhörung des Gegners der gefährdeten Partei vor Entscheidung über den Sicherungsantrag kann grob sachwidrig und daher unvertretbar sein. Ob eine solche unvertretbare Ermessensübung vorliegt, hängt ganz von den Umständen des Einzelfalles, vom Vorbringen der gefährdeten Partei und auch von den Ergebnissen des Bescheinigungsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cb
Rechtssatz: Eine Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessensspielraums liegt vor, wenn die Ermessensübung in Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit als grob sachwidrig und unvertretbar erachtet werden muß. Entscheidungstexte 1 Ob 10/94 Entscheidungstext OGH 11.10.1994 1 Ob 10/94 Veröff: SZ 67/166 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AHG §1 HIPRG §48
Rechtssatz: Unterliegt ein deliktischer Schadenersatzanspruch (hier: Amtshaftungsanspruch) österreichischem Recht, ist auch die Frage eines allfälligen Mitverschuldens oder einer Verletzung der Schadenminderungspflicht nach österreichischem Recht zu beurteilen. Lediglich Vorfragen sind selbständig anzuknüpfen. Entscheidungstexte 1 Ob 22/94 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaB-VG Art87 Abs1B-VG Art94EO §382 IEO §382 Z4 II4EO §382 Z5 II5
Rechtssatz: Einem Zivilgericht ist es einerseits nach der in Art 94 B-VG ausgesprochenen strikten Trennung von Justiz und Verwaltung verwehrt, einer Vollzugsbehörde als einem Organ der Hoheitsverwaltung ein Verbot des weiteren Vollzuges einer Strafhaft, die die Weisung zur Enthaftung eines Strafgefangenen enthält, auszusprechen, andererseits stehen einer Weisung des Z... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10StVO §44 Abs3
Rechtssatz: Auch die Verständigungspflicht gemäß § 44 Abs 3 StVO ist dem hoheitlichen Organhandeln zuzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 25/94 Entscheidungstext OGH 22.06.1994 1 Ob 25/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0050010 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: AHG §1 G
Rechtssatz: Erklärt die klagende Partei ausdrücklich, sie stütze ihre Ersatzansprüche auf die Haftung der beklagten Partei nach § 1319 a ABGB und nicht auf die Amtshaftung, so bleibt es dem angerufenen Gericht bei einem derart eindeutigen Vorbringen verwehrt, die Berechtigung der Ansprüche unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 25/94 ... mehr lesen...